Frage von Guntram S. • 15.04.2012
Antwort von Birgit Klampe FDP • 01.05.2012
(...) der Begriff des "Kindeswohles" ist, wie jeder unbestimmte Rechtsbegriff, nicht unproblematisch. Er eröffnet einen großen Interpretations- und Gestaltungsspielraum zu Gunsten des Familiengerichts. (...)