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Frage von Martin B. •

Frage an Birgit Homburger von Martin B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Homburger,

in diversen Presseberichten las ich, dass Sie sich kürzlich gegen eine Senkung des Klassenteilers aussprachen. Eine solche Senkung bringe nichts.

Obwohl ich der FDP aufgeschlossen gegenüber stehe kann ich Ihnen hier nicht folgen. Warum bringt Ihrer Meinung nach ein geringerer Klassenteiler nichts?
Gerade im Berufskolleg der berufsbildenden Schulen sind die Klassen in den vergangenen Jahren mit fast immer bis zu 33 Schülern gefüllt worden.
Die Folgen sind Lärm, kein Platz für neue Unterrichtsmethoden wie Gruppenarbeit oder Lernzirkel usw. Es ist praktisch unmöglich, in solchen Klassen auf einzelne Schüler
einzugehen. Hinzu kommt, dass so manche Schule keine ausreichenden Räumlichkeiten für große Klassen hat, weil der Schulträger diese nicht bereitstellt.
Die Folge sind z. B. auch Klassen in der Berufsschule, in denen zwei Schüler an einem (!) Tisch sitzen müssen. Bei Klassenarbeiten sitzen die Schüler mit 10 cm Abstand,
weil der Raum praktisch bis an seine Wände gefüllt ist. Hier wird nur noch der Mangel verwaltet. Eine Senkung des Klassenteilers wäre also in diesen Fällen durchaus sinnvoll.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch fragen, wie Sie einer Änderung des Trägersprinzips gegenüber stehen. Bisher sind Städte und Kreise Sachkostenträger der Schulen.
Die Folge sind die oftmals völlig unzureichende räumliche und sachliche Ausstattung der Schulen (siehe oben). Theoretisch müsste der Sachkostenträger die entsprechenden
Räume zur Verfügung stellen, dass dies in der Praxis selten der Fall ist wissen Sie bestimmt auch. Insbesondere bei kreisfreien Städten. Die Folge ist auch, dass Lehrpläne nicht
umgesetzt werden können, weil z. B. EDV-Räume fehlen. Halten Sie es für sinnvoller, die Trägerschaft auf das Land zu übertragen und die Städte und Gemeinden
pro gemeldeten Schüler eine Ausgleichzahlung an das Land leisten leisten zu lassen, deren Höhe vom Land festgelegt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bluhm

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