Frage an Birgit Homburger von Georg O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Homburger,
anscheinend sind Sie, genau wie die unten genannten Herren auch nicht in der Lage, mir diese Frage zu beantworten. Dann bin ich wohl nicht der einzige, der dieses Gesetz nicht verstanden hat.
Und das war meine Frage:
Ich suche jemand, der mir meine Frage beantworten kann und will. Die Herren Pronold und Straubinger und waren bis jetzt nicht in der Lage dazu.
Da Sie für die Gleichbehandlung von Renten und Pensionen eintreten, bin ich gespannt, ob das in Ihren Augen noch eine Gleichbehandlung darstellt:
Laut § 4a BSZG werden mir (Versorgungsempfänger, ehemaliger Bahnbeamter ) seit 2005 oder 2006 von der Einmalzahlung im Dezember 0,85 % für die gesetzliche Pflegeversicherung (Gleichstellung Rentner/Beamte) abgezogen. Ich empfinde das in höchstem Maße ungerecht, da ich auch bei der privaten
Pflegeversicherung versichert sein muss und dort schon den Höchstbetrag zahle. Somit zahle ich für beide Pflegekassen (gesetzlich und privat) und im Endeffekt fast das Doppelte als ein Rentner. Kann es sein, dass das Bundeseisenbahnvermögen, von dem ich ja meine Pension bekomme, die Bestimmungen falsch auslegt? Ich kann ja die Leistungen der Pflegeversicherung auch nur einmal in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Ochsenbauer