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Birgit Homburger
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Frage von Volker W. •

Frage an Birgit Homburger von Volker W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Homburger,

angeblich sind die Kinder die Gewinner der Unterhaltsreform.

Nach meiner Berechnung können einer getrennt/geschieden lebenden Mutter über 100 € monatlich fehlen.

Beispiel: Der Kindsvater ist Geringverdiener mit 1068 € monatlich. Kind 6 Jahre alt. Wurden bisher 168 € auf Frau und Kind verteilt, konnte die Frau 117 € zusätzlich Unterhaltsvorschuss bekommen. In Zukunft werden die 168 € zuerst dem Kind zugeschrieben. Die Frau kann dann keinen Zuschuss mehr erhalten.

Wo bitte sind da die Kinder die Gewinner? Der Kleinfamilie fehlen jeden Monat 117 €.

Mit freundlichen Grüßen

Weidner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weidner,

Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten. Leider komme ich aufgrund der Arbeitsbelastung der letzten Wochen erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Die FDP setzt sich seit langem für eine bedarfsorientierte, transparente und unbürokratische Förderung von Familien unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden ein. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum von Ihnen angesprochenen Unterhaltsrecht einen eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, den ich Ihnen anbei übersende. Dieser wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit maximal 72 Monate bis zu einem Höchstalter des Kindes von 12 Jahren gezahlt. Ein Anspruch des Kindes eines alleinerziehenden Elternteils auf Leistungen besteht, wenn es vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt erhält. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die der Förderung des Kindeswohls dienen soll, änderte sich die Rangfolge im Unterhaltsrecht dahingehend, dass gerade minderjährige Kinder den ersten Rang bei Unterhaltsansprüchen genießen. Im Rang nach den Kindern kommen die kinderbetreuenden Elternteile. Dies kann nun -wie von Ihnen geschildert- dazu führen, dass Leistungen aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewährt werden.

Zur Frage, inwieweit in Ihrem Fall der Unterhaltsvorschuss tatsächlich komplett wegfällt, schlage ich vor, diesen Sachverhalt im Rahmen der Beratungshilfe überprüfen zu lassen. Diese können Sie schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht oder unmittelbar bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger