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Frage von Philipp B. •

Frage an Birgit Homburger von Philipp B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Homburger,

bei uns auf der Schule kursieren momentan die Gerüchte, dass ab dem 01.01.2008 das Jugendschutzgesetz verschärft wird und der Konsum von schwachalkoholischen Getränken wie Bier dann erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt sein soll. Da ich nächstes Jahr 16 werde und es mir somit dann eigentlich nach dem Aktuellen JuSchG erlaubt ist solcherlei Getränke zu konsumieren, wäre ich direkt von dieser Verschärfung betroffen.

Ist an diesen Gerüchten etwas dran?

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Bilger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bilger,

Ihre E-Mail vom 24. November 2007 über abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten.

Wie das bei Gerüchten häufig so ist, stimmt es nur teilweise. Richtig ist, dass das Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007 verschärft wurde. Hierbei wurde die Altersgrenze für das Rauchen auf 18 Jahre angehoben.

Bei der von Ihnen angesprochenen Anhebung des Abgabealters auf 18 Jahre für alkoholische Getränke wie Bier, kann ich Ihnen mitteilen, dass dies weder beschlossen wurde noch derzeit geplant ist.

Auch Sie haben nach dem 16. Geburtstag das Recht und die Freiheit zum Genuss des einen oder anderen alkoholischen Getränks. Allerdings bedeutet jegliche Freiheit auch stets Verantwortung. Beim verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol gilt - weniger ist mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger