Frage an Birgit Homburger von Norbert Vincent H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Arbeit
Ein Arbeitssuchender kommt zum Arbeitsamt wird registriert und meistens an die privaten Arbeitsvermittler weitergereicht. Dort wird für ihn ein Job in einigen Fällen auch gefunden. Jetzt wird vom Lohn dieses Arbeitsuchenden ein gewisser Prozentsatz an den privaten Jobvermittler abgeführt. Was nun aber hat das Arbeitsamt für diese, nach Arbeit suchende Person getan .....außer einer Registrierung eigentlich nichts. Dafür wird aber dieser riesige Verwaltungsapparat von den Steuern der Arbeitnehmer bezahlt die jetzt auch noch an den privaten Arbeitshändler ihre Prozente abgeben müssen. Wenn ein Arbeit- suchender glaubt einen Job bekommen zu haben, muss er erst einmal Probe arbeiten,über Tage sogar Wochen, wird aber in den allermeisten Fällen ganz selbstverständlich nicht bezahlt! Die Unternehmen gehen sogar so weit, dass sie die Arbeitsuchenden öfter zur Probe bitten und so billig und vollkommen legal eine Arbeit schwarz erledigt bekommen. Keine Gewerkschaft, kein Arbeitsamt und schon gar kein Arbeitsgericht kümmern sich darum von den Politikern ganz zu schweigen. Die Arbeitsuchenden beschweren sich nicht, weil sie sonst bei der nächsten Bewerbung abgelehnt werden.
Auf diese Art werden auch ganze Heerscharen von Praktikanten benutzt um die verschiedensten Arbeiten zu erledigen...unbezahlt natürlich!
FRAGE1: Warum mussen die Bürger einmal Steuern für den Unterhalt des Arbeitsamtes bezahlen und einmal für den privaten Arbeitsvermittler von ihrem Stundenlohn prozentual abgezockt werden.
FRAGE2: Warum ist das Probearbeiten über Zeiträume die länger als ein Tag dauern zum Vorteil des Unternehmers keine Schwarzarbeit. Sind die Arbeitnehmer versichert?, erhalten sie eine Anrechnung auf ihre Rente?, haben sie für diese Zeiträume, in denen sie OHNE Entgeltung ihrer Kurzarbeit arbeiten irgend einen Vorteil.
Sehr geehrter Herr Horwath,
Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de vom 16. August 2007 habe ich erhalten.
Ihren Unmut über die hohe Steuer- und Abgabenlast und die fehlende Flexibilität der staatlichen Arbeitsvermittlung teile ich. Die FDP tritt seit langem dafür ein, neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung zu schaffen, um genau dieses von Ihnen angesprochene Durcheinander endlich zu beenden. Die bisherigen Vorstöße haben gezeigt, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Struktur schlicht nicht reformierbar ist. Alle echten Reformschritte scheitern am öffentlichen Dienst- und Tarifvertragsrecht, der drittelparitätischen Selbstverwaltung mit ihren jeweiligen Eigeninteressen und der undurchdringlichen Flut von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften.
Die FDP fordert daher die Auflösung der BA in ihrer jetzigen Form und die Gründung einer leistungs- und kundenorientierten Versicherungsagentur, einer Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben und JobCenter in kommunaler Trägerschaft. Die Verantwortung für die aktive Arbeitsmarktpolitik muss auf die Job Center in den Kommunen übertragen werden. Diese sind näher an den Arbeitssuchenden dran und können die Situation vor Ort besser einschätzen als eine anonyme Arbeitsagentur. Die neue Versicherungsagentur soll Grund- und Wahltarife anbieten. Enthalten in dem Grundtarif sind generell das Bewerbertraining und ein marktgerecht ausgestalteter Vermittlungsgutschein, der vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an eingelöst werden kann. Das Konzept der FDP sieht vor, dass die Versicherten sich mit diesem Gutschein an private Arbeitsvermittler aber auch an die Arbeitsvermittlung in den Job-Centern der Kommunen wenden können, die ihrerseits untereinander im Wettbewerb um diese Gutscheine stehen. Dieser wird dazu führen, dass nur die Vermittler auf Dauer eine Chance haben, die die Arbeitssuchenden umfassend betreuen und gute Vermittlungsleistungen erbringen. Wettbewerb wird hier für wichtige Anreize sorgen. Anbei übersende ich Ihnen den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung -- Auflösung der Bundesagentur für Arbeit", dem sie weitere Informationen dazu entnehmen können.
Zu Ihrer zweiten Frage: Probearbeiten gehört zum heutigen Arbeitsleben schon fast selbstverständlich dazu. Nach kurzer Zeit können sich sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein Bild des jeweils anderen machen und besser einschätzen, ob eine Anstellung erfolgversprechend ist -- für beide Seiten. Im Vergleich zur von Ihnen angeführten Schwarzarbeit geht es aber gerade nicht darum, Geld nebenher am Fiskus vorbei zu verdienen, sondern eine Arbeitsstelle zu finden. Während der Zeit des meist unentgeltlichen Probearbeitens werden keine Sozialabgaben bezahlt, weshalb auch keine Anrechnung auf die Rente erfolgt.
Grundsätzlich sind während der Probearbeitszeit die Arbeitssuchenden durch den Arbeitgeber unfallversichert, wenn dieser einen Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft meldet. Sollte in einem solchen Falle eine Behandlung des Probearbeitenden nötig sein, besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften müssen ihn behandeln wie einen ordentlich versicherten Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet. Die Berufsgenossenschaft besitzt dann wiederum eine Regressmöglichkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Homburger