Frage an Birgit Homburger von Helga H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Homburger,
Ich kann nicht zum Arzt gehen da meine Rente nicht reicht, auch bekomme ich keinen Zuschuss weil ich mit 35,00€ über dem Regelsatz liege .
Wenn ich zum Arzt ginge müsste ich 10,00€ Praxsigebühr zahlen und wenn dieser mich zum Orthopäden überweist und dieser mich in eine Gymnastik-Praxis schickt zahle, ich wieder 10.00€ und ich nun noch 10.00€ für mein Osteoporose-Medikament zahle kann ich mit denn 5,00€ nicht mehr die Rezept-Gebühr für die 6 mal Kranken-Gymnastik zahlen da diese 7,79€ kostet und da meine Rente für die Grund-bedürfnieße wie Miete und Strom ,Heizung und Essens-kosten ausgegeben sind denn ich erhalte nur 684,34 € Rente und ich nun kein Geld mehr habe werde ich hier in Deutschland auch nicht Ärztlich versorgt da ich laut Gesetz mich nicht wießendlich Verschulden darf und deswegen gehe ich auch nicht zum Arzt.
Nun wie kann es sein das ich wegen der Gesetze nicht ärztlich versorgt werde ?.
Ich kann nichts dafür das ich krank geboren wurde und noch mit vielen Krankheiten.
Warum bekomme ich nicht die Gesetzlich mir auferlegte Gesunderhalltungspflicht unterstüst zumal meine Rente nicht ausreicht das auch ich zum Arzt kann.
Und die Sozialbehörden dürfen auf Grund der Gesetze mir nicht Finanziell helfen das habe ich Persönlich in denn Gesetzen nachgelesen und somit weis ich das die Sozialbehörden Ihre Prüfung in Bezug meiner Anträge Gesetz getreu bearbeitet haben .
Nun müssten die Gesetze doch so geregelt sein das die Überschreitung des Regelsatzes von 347,00 € angeglichen wird an das was kranke Menschen an Medikamenten notwendigst brauchen.
Das sehen die Gesetze aber nicht vor und somit bleibe ich ohne Ärztlich notwendige Behandlungen.
Was dann erst richtig Teuer wird wenn ich auch noch Pflege bedürftig werde da ich kein Geld habe und jetzt schon an Hunger und an Durst leide da die Rente immer am 8.des Monats aufgebraucht ist.
Was kann ich machen da es nicht möglich ist durch Behörde mir zu helfen?.
Sehr geehrte Frau Hartmann,
Ihre Frage zu Zuzahlungsregeln und mögliche Ansprechpartner habe ich erhalten.
Regelungen über die Zuzahlung für Arzneimittel und stationäre Maßnahmen finden sich im Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V). Auch im Gesundheitswesen muß spürbar sein, daß Leistungen in Anspruch genommen werden, die Geld kosten. Deshalb hält die FDP diese Regelungen für vertretbar. Wir verkennen nicht, daß es im Einzelfall zu Härten kommen kann. Dafür sieht das SGB V aber Belastungsgrenzen für Zuzahlungen vor. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze grundsätzlich 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Ich rege an, daß Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und klären, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze erreicht ist. Gegebenenfalls können Sie sich auch an Ihr Sozialamt wenden. Ärztlich notwendige Behandlungen werden Ihnen nicht versagt werden.
Die von Ihnen thematisierte "Praxisgebühr" ist eine Kassengebühr, denn sie verbleibt nicht beim Arzt. Die FDP hat diese Regelung nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Bürokratie abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Homburger