Frage an Birgit Homburger von Florian Z. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Homburger,
Ich würde sehr gerne wissen wie Sie zur Rettung von Griechenland stehen und im selben Zuge darum bitten das geltende Gestz zu verteidigen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist in der so genannten "NO BAIL OUT KLAUSE" festgelegt, dass andere Länder nicht für Mitstaaten bürgen bzw. wir, die Bevölkerung nicht für andere Länder bürgen müssen, da es ja unser Geld ist. Mir ist sehr wohl klar dass die aktuelle Klage gegen den Bail out zurückgewiesen wurde dies halte ich jedoch nicht für gerechtfertigt.
Klage zurückgewiesen
http://www.heise.de/tp/blogs/8/147581
"NO BAIL OUT KLAUSE"
Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln 123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.