Frage von Siegbert M. • 17.02.2010
Frage an Birgit Homburger von Siegbert M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Homburger
da ich seit dem 01.01.2010 Arbeitslos bin und Alg 1 beziehe , möchte ich Sie höflichst anfragen ob das Urteil des BSG Az: B 11 AL 25/08 R auch für Übersiedler in die Schweiz ( Kreuzlingen ) anzuwenden ist, da ich weiterhin dem Deutschen Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.
Hintergrund: Mein Partner muss aus beruflichen Gründen in der Schweiz ein Wohnort nachweisen.
Da wir in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben ist es geboten, dass ich mein Wohnsitz ebenfalls dorthin verlege ( Familienzusammenführung ) .
Mit der Bitte dies abzuklären verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Siegbert Müller
Antwort ausstehend von Birgit Homburger FDP