Frage an Birgit Homburger von Jürgen M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Homburger,
als Bewohner des grenznahen Raumes zur Schweiz, fahre auch ich gelegentlich zum Einkaufen dorthin.
Damit mir die schweizer Warenumsatzsteuer v. z.Z. 7,6% bei der Ausfuhr der Waren in die EU ( Deutschland) erstattet wird, muss ich für mindestens 500,-- sfr (Einzelposten) einkaufen.
Im umgekehrten Fall, können sich die Bewohner der Schweiz, beim Einkauf in Deutschland schon für kleinste Beträge die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19%, erstatten lassen.
Wie stehen Sie zu dieser Ungleichbehandlung?
Wäre es für unsere Staatsfinanzen nicht besser, wenn wir mit der eingenommenen USt weniger großzügig umgehen würden und bei Einkäufen von im Drittausland wohnenden auch erst ab einem Betrag von ca. 400,--€ /Einzelposten die Ust erstatten würden?
über 90% der Einkäfe beläuft sich unter dieser Grenze und wäre somit auch eine sichere Haushaltseinnahme.
Um Einwänden der IHK und des Einzelhandelsverbands vorzubeugen: Die Ch-Kunden würden auch bei nichterstattung der USt im grenzanhen deutschen Raum einkaufen, weil de für in der Ch lebende erheblich billiger ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch zur unterschiedlichen Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland und in der Schweiz habe ich erhalten.
Das deutsche und europäische Umsatzsteuerrecht schreibt für Ausfuhrlieferungen die Steuerbefreiung vor. Aus diesem Grund werden auch noch so kleine Umsatzsteuerbeträge erstattet, wenn die gekaufte Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union mitgenommen wird. Eine Gleichbehandlung der Deutschen, welche ihre Einkäufe in der Schweiz getätigt haben, mit den Schweizern, die in Deutschland einkaufen, wäre wünschenswert. Jedoch könnte diese Steuerbefreiung innerhalb der Europäischen Union nur mit Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Homburger