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Bettina Wiesmann
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Frage von Udo T. •

Grunderwerbsteuer bei Share Deals. Wann wird die Regelung, dass der Staat auf die Grunderwerbsteuer verzichtet gestrichen.

Sehr geehrte Frau Wiesemann,
Bei Share Deals werden ja Anteile von Immobilien erworben, die Immobilien besitzen. Wer Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt, zahlt nämlich keine Grunderwerbssteuer.
Damit der Staat auf die Grunderwerbsteuer verzichtet, dürfen bei einem solchen Geschäft maximal 95 Prozent der Gesellschaft übertragen werden (94:6-Modell).
Abgesehen davon, dass nicht 100 Prozent übertragen werden, sind Share Deals sehr aufwendig, dies ist mir bekannt. Aber es wird trotzdem gemacht, weil sich viel damit verdienen lässt, ohne dass des mehr preiswerte Wohnungen gibt, denn der Käufer – er zahlt mehr als der Verkäufer mal aufgewendet hat, will ja eine entsprechende Rendite erzielen.

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