
(...) Vorbild wäre das Parlamentarische Kontrollgremium zur Kontrolle der Geheimdienste. Auch wenn die Entscheidungskompetenz über Rüstungsexporte gemäß der verfassungsrechtlichen Trennung zwischen Exekutive und Legislative weiterhin bei der Bundesregierung verbleiben muss, kann der Deutsche Bundestag im Rahmen eines derartigen neu zu schaffenden Gremiums seine Einschätzungen über anstehende Exportentscheidungen der Bundesregierung beratend zu Kenntnis bringen. Wir wollen, dass die Berichte der Bundesregierung über abgeschlossene Exportentscheidungen zeitnäher dem Parlament und der Öffentlichkeit zugeleitet werden. (...)