Frage an Bettina Stark-Watzinger von Karl Heinz H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Stark-Watzinger
im Maastricht-Vertrag steht klipp und klar, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haften darf. Dies wurde durch den EFSF und den ESM ausgehebelt. Nun steuern wir auf die Bankenunion zu – ein weiterer Meilenstein zur Aufgabe der Souveränität.
Werden Sie als Mitglied des 18. Deutschen Bundestages weiteren Banken- und Staatenrettungen zustimmen?
Mit freundlichem Gruß
Karl heinz Hellenkamp
Sehr geehrter Herr Hellenkamp,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen zwei wichtige Zukunftsthemen an: Die Staatsschuldenkrise und die Finanzkrise. Durch die Tatsache, dass Staatspapiere nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, kaufen Finanzinstitute dies Papiere als Anlage, so dass beide Krisen miteinander verwoben sind und eine Lösung erschweren.
Ich spreche mich sowohl in der Frage der Staatsschuldenkrise als auch bei der Bewältigung der Bankenkrise gegen eine Vergmeinschaftung von Schulden und Risiken, die in nationaler Verantwortung entstanden sind, aus. Es darf keine Eurobonds oder einen Altlastentilgungsfonds für die Staatsschulden geben. Woran wir aber arbeiten müssen ist eine Bankenunion im folgenden Sinne:
Gemeinsame Regeln und Aufsicht - deutlich stärkere Risikovorsorge und die internationale Harmonisierung entsprechender Regeln, vor allem innerhalb der Europäischen Union (EU). Nur so können Kettenreaktionen aufgrund der internationalen Vernetzung der Finanzwirtschaft bewältigt werden.
Effektive Sanierungs- und Abwicklungsfonds - Die Steuerzahler müssen durch ein Auffangnetz der Branche vor Insolvenzen einzelner Institute geschützt werden. Zunächst braucht es einheitlicher Sanierungs- und Abwicklungsregeln, einschließlich Kriterien der Gläubigerbeteiligung und Notfallpläne (Testamente). Systemrelevante Institute müssen im Krisenfall auch weiterhin effektiv gestützt werden. Solche Restrukturierungsfonds - wie sie in Deutschland mit der Bankenabgabe finanziert werden - müssen eng mit grenzüberschreitend wirksamen Schutzmaßnahmen verknüpft werden. Altlasten der nationalen Banken dürfen dabei aber nicht auf andere Länder und deren Banken übergewälzt werden.
Einlagensicherung ? Es muss internationale Regelungen geben. Ein gemeinsamer Einlagensicherungsfonds soll die Spareinlagen der Sparer schützen. Es muss die Einlagensicherung in allen Ländern sichergestellt sein, nach gleichen Maßstäben und im Gleichen Umfang. Auch hier bedarf es eines Netzwerkes nationaler Fonds. Eine zum Teil geforderte EU-weite Gemeinschaftshaftung aller Banken widerspricht dagegen der nationalen Verantwortung einzelner Regierungen und Länder.
Mit bestem Gruß
Bettina Stark-Watzinger