Frage an Bettina Stark-Watzinger von Jan B. bezüglich Verkehr
Guten Tag Frau Stark-Watzinger,
da ich noch unentschlossen für die anstehende Landes- und Bundestagswahl bin und nicht so recht weiß, wen ich wählen soll, hier ein paar Fragen, die Sie vielleicht der Einfacheit halber nur mit J(a) oder N(ein) beantworten könnten.
Danke.
Sind Sie DAFÜR:
1. Verhinderung des weiteren Ausbaus des Frankfurter Flughafens (TERMINAL 3)
2. Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 - 06.00 Uhr
3. Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
4. Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
5. Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet
6. Stilllegung der Landebahn Nordwest
Sehr geehrter Herr Bordasch,
vielen Dank für Ihre Mai. Da mir das Thema sehr wichtig ist, möchte ich nicht nur mit Ja oder Nein antworten. Hier sind meine Antworten:
1. Verhinderung des weiteren Ausbaus des Frankfurter Flughafens (TERMINAL 3)
Der Bau der neuen Landebahn würde ohne eine Kapazitätsausweitung keinen Sinn machen. Ob und wann der Bau eines Terminal 3 wirklich umgesetzt wird, muss geprüft werden. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass ein weiteres Terminal den Verkehr über die Autobahnbrücke reduzieren und dadurch den Lärm reduzieren könnte.
2. Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von
22.00 - 06.00 Uhr
So sehr es wünschenswert wäre eine Ausweitung des Nachtflugverbotes zu erwirken, so wenig ist es für einen internationalen Flughafen durchführbar. Bei der Einführung eines solchen Nachtflugverbotes könnten z.B. schon in den Vorabendstunden keine Flüge aus anderen europäischen Städten nach Frankfurt mehr angeboten werden. Wenn Frankfurt seine Drehkreuzfunktion verliert, werden viele internationale Flugziele nicht mehr angeboten. Aus vielen Gesprächen mit Unternehmen auch des Mittelstandes weiß ich, dass gerade dieses breite Angebot an internationalen Flügen Voraussetzung dafür war und ist, den Standort Hessen zu wählen. Wichtig ist es - wie in der ersten Frage erläutert, durch aktiven Lärmschutz (leisere Maschinen und Anflugverfahren, z.B. Point-Merge) den Fluglärm so weit wie möglich zu reduzieren. Trotz aller zusätzlichen Belastungen in der Region ist positiv zu beurteilen, dass es im Rahmen des Mediationsverfahrens am Frankfurter Flughafen zu einem Nachtflugverbot gekommen ist.
3. Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die
Bürgerinnen und Bürger
Meines Erachtens nach, sind diese durch das Urteil des Verwaltungsgerichtsurteils gegeben. Die hessische Landesregierung hat ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die gesamte Lärmbelastung der Region (inkl. Straßen- und Schienenverkehr) untersuchen soll.
4. Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie;
Stopp der Subventionen
Wir setzen uns für verursachergerechte Zuordnung der Kosten ein. Der Flughafen Frankfurt erhebt Gebühren für Start- und Landung, die an der Lautstärke des Flugzeuges orientiert sind. Die europäische Luftverkehrsindustrie ist im Gegensatz zu anderen Ländern in der Welt durch die Abgaben im Rahmen des Emissionshandels stärker belastet. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass aus den Erträgen der Fraport auch erhebliche Beträge in den Regionalfonds und in soziale Projekte in der Region fließen.
5. Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der
bestehenden Belastungen durch Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet
Ich stehe zu dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Er ist mit ca. 75.000 Beschäftigten und rund 500 ansässigen Firmen die größte Arbeitsstätte in der Bundesrepublik und hat damit für die hessische als auch die deutsche Wirtschaft eine herausragende Bedeutung. Allerdings muss mit dem Ausbau ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Vorteilen und den Interessen der Anwohner geschaffen werden. Die Belastungen für die betroffene Bevölkerung sind so gering wie möglich zu halten, d.h. es müssen leisere Turbinen, optimale Anflugverfahren und sinnvolle Flugrouten angestrebt werden. Es ist klar, dass der passive Schallschutz nur einen Teil der persönlichen Betroffenheit nehmen kann. Dennoch hat das Land Hessen- anders als die Stadt Frankfurt, die ebenfalls Anteilseigner der Fraport AG ist - mit der ‚Allianz für Lärmschutz‘ das Problem Fluglärm in diesem Bereich adressiert. Das Land hat mit anderen Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen. Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Ebenso sollte bei der Raumplanung in den stark von Schall betroffenen Gemeinden auf die Ausweisung von neuen Baugebieten verzichtet werden.
6. Stilllegung der Landebahn Nordwest
Nein. Allerdings sollen alle Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes genutzt werden. Hier dürfen die Bemühungen nicht nachlassen und ein konstruktiver Dialog zwischen der betroffenen Bevölkerung und den politischen Entscheidungsträgern gefunden werden.
Mit bestem Gruß
Bettina Stark-Watzinger