Warum unterstützen Sie den wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe?
2020 urteilte das BVerfG, dass jede/-r Bürger/-in ein Recht auf freiwillige Selbsttötung mit Hilfe Dritter hat.
Leider unterstützen Sie einen Entwurf, der dieses Urteil ignoriert.
Sie können es nicht ändern: Bürger/-innen machen von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch. Kriminalisierung treibt sie dabei zum Schwarzmarkt und unregulierten gefährlichen Suizidmethoden, die den Schmerz, den Sterbewillige vor und während der Selbsttötung erfahren, erhöhen, sowie das Risiko des Fehlversuchs mit folgendem Leben mit Behinderung steigern. Kranke Menschen werden schon vor der Wartezeit eines unerträglich schmerzhaften natürlichen Todes sterben, weil sie nicht rechtzeitig Zugriff zu schmerzfreien Medikamenten haben. Und nur Wohlhabende werden sich einen würdevollen Tod leisten können, da die Kosten einer Freitodbegleitung in der Schweiz ca. 10000€ betragen.
Ich frage Sie deshalb: wieso unterstützen Sie diesen antiliberalen Gesetzesentwurfs, der weltanschaulich ins letzte Jahrtausend gehört?
Sehr geehrter Herr T.,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich ganz herzlich. Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt. Für einen Austausch können Sie sich jederzeit direkt an mich wenden.
Dafür möchte ich Sie bitten, die Anfrage an mein Bundestagsbüro: bettina.stark-watzinger@bundestag.de zu senden. Wir nehmen uns Ihres Anliegens an und antworten so schnell wie möglich. Dies ist der schnellste, direkteste und effektivste Weg.
Selbstverständlich können Sie mich als Abgeordnete auch ohne Vermittler auf zahlreichen Kanälen (E-Mail, Facebook, Telefon, Post) direkt und persönlich erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Stark-Watzinger