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Bettina Stark-Watzinger
FDP
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Frage von Jonas T. •

Warum unterstützen Sie den wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe?

2020 urteilte das BVerfG, dass jede/-r Bürger/-in ein Recht auf freiwillige Selbsttötung mit Hilfe Dritter hat.
Leider unterstützen Sie einen Entwurf, der dieses Urteil ignoriert.
Sie können es nicht ändern: Bürger/-innen machen von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch. Kriminalisierung treibt sie dabei zum Schwarzmarkt und unregulierten gefährlichen Suizidmethoden, die den Schmerz, den Sterbewillige vor und während der Selbsttötung erfahren, erhöhen, sowie das Risiko des Fehlversuchs mit folgendem Leben mit Behinderung steigern. Kranke Menschen werden schon vor der Wartezeit eines unerträglich schmerzhaften natürlichen Todes sterben, weil sie nicht rechtzeitig Zugriff zu schmerzfreien Medikamenten haben. Und nur Wohlhabende werden sich einen würdevollen Tod leisten können, da die Kosten einer Freitodbegleitung in der Schweiz ca. 10000€ betragen.
Ich frage Sie deshalb: wieso unterstützen Sie diesen antiliberalen Gesetzesentwurfs, der weltanschaulich ins letzte Jahrtausend gehört?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich ganz herzlich. Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt. Für einen Austausch können Sie sich jederzeit direkt an mich wenden.

Dafür möchte ich Sie bitten, die Anfrage an mein Bundestagsbüro: bettina.stark-watzinger@bundestag.de zu senden. Wir nehmen uns Ihres Anliegens an und antworten so schnell wie möglich. Dies ist der schnellste, direkteste und effektivste Weg.

Selbstverständlich können Sie mich als Abgeordnete auch ohne Vermittler auf zahlreichen Kanälen (E-Mail, Facebook, Telefon, Post) direkt und persönlich erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Stark-Watzinger

Anmerkung der Redaktion
Mit dem Portal abgeordnetenwatch.de schaffen wir einen öffentlichen Dialog auf Augenhöhe. Wir möchten Bürger:innen die Möglichkeit geben, öffentliche Fragen an Abgeordnete oder Kandidierende zu stellen. Dies steht bewusst als Ergänzung zur privaten, nicht öffentlichen Korrespondenz. Doch unser reges Frageaufkommen an Politiker:innen zeigen den Bedarf an öffentlicher Kommunikation. Genau wie die bewusste Entscheidung, eine Frage öffentlich zu stellen, steht es auch allen Abgeordneten selbstverständlich frei zu entscheiden ob eine Frage auch öffentlich beantwortet werden soll. Aus Transparenzgründen wird dies von uns ebenfalls öffentlich dokumentiert. So kann sich jede:r selbst ein Bild davon machen, ob man mit dem Antwortverhalten zufrieden ist. Durch die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen, ermutigen Bürger:innen, sich mit Politik auseinanderzusetzen und sich mit ihren Anliegen z.B. direkt an Wahlkreisabgeordnete zu wenden. So ist auch der watch-Gedanke unserer Plattform zu verstehen: Jede:r watcht (wörtlich übersetzt: zusehen oder beobachten) hier Politiker:innen. Diese üben schließlich qua ihres Mandates eine öffentliche Funktion aus und müssen sich somit auch mit der Öffentlichkeit auseinandersetzen.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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