Frage an Bettina Stark-Watzinger von Andreas G. bezüglich Finanzen
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 10. April die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung für Verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde danach aufgeben, bis zum 31. Dezember 2019 neue Regelungen zur Bewertung der über 35 Millionen Grundstücke als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer zu schaffen. Ab dem 1. Januar 2025 wären diese neuen Werte dann zur Ermittlung der Grundsteuer anzuwenden. Bisher besteht hierzu nur ein Gesetzentwurf des Bundesrats vom 04.11.2016 (Bundesratsdrucksache 515/16 B = Kostenwertmodell). Nach allen bisherigen Verlautbarungen wird sich der neue Wert für die Ermittlung der Grundsteuer aus einen Wert für den Grund und Boden (Fläche x Bodenrichtwert) und einen Wert für das Gebäude zusammensetzen. Hierfür müssen wahrscheinlich Erklärungen durch den Bürger erstellt werden (siehe auch Antwort der Bundesregierung Drucksache 19/2640). Politisches Ziel ist es, diese Erklärungen möglichst einfach zu gestalten. Hierzu sollte möglichst (ähnlich wie bei der vor ausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuererklärung) auf Daten zurück gegriffen werden können, die bereits der Finanzverwaltung vorliegen bzw. in anderen Datenbanken vorhanden sind. Hierzu zählt zumindest die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert (hierzu auch Drucksache 19/2640).
Werden Sie sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, das der Bürger diese Daten durch Eingabe einer möglichst einfachen Registrierung abrufen kann? Die Registrierung könnte z.B. aus dem Bewertungsaktenzeichen und einer durch die Finanzverwaltung zugesandten PIN bestehen. Dadurch hätte der Bürger die Möglichkeit schon einen Teil der Steuererklärung mit bereits bekannten Daten füllen zu lassen ohne diese erst über Katasterämter und Gutachterausschüsse zu ermitteln. Dies würde sicherlich auch für einen einfacheren Ablauf des Erklärungsverfahrens führen und die Akzeptanz der Grundsteuerreform beim Bürger erhöhen.