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Bettina Lugk
SPD
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Frage von Dante Matteo E. •

Mit welchen Maßnahmen kann der Bundestag den Kauf von Elektroautos effektiv fördern?

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage, in welcher Sie sich nach den Maßnahmen, die den Kauf von Elektroautos fördern, erkundigen.

Ich habe Ihre Anfrage zur Kenntnis genommen, bitte jedoch um Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund der andauernden Koalitionsverhandlungen leider etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Natürlich werde ich mich nach Vollendung der Verhandlungen wieder unaufgefordert bei Ihnen melden.

Mit Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen

Bettina Lugk, MdB

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Sehr geehrter Herr E.,

noch einmal vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich nun auch inhaltlich antworte.

Der Kauf von E-Autos kann aus meiner Sicht durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen in mehreren Bereichen gefördert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir unter anderem folgende Lösungsansätze entwickelt, die ich für zielführend und vielversprechend halte:

Zunächst wird es wichtig sein, die bestehende Industrieproduktion zügig umzubauen, sodass sowohl Zuliefererbetriebe als auch Automobilhersteller auf elektrische PKW umsteigen können. Hierzu werden wir gezielt lokale und regionale "Cluster" fördern und die beteiligten Akteure im Sinne der Transformation zusammenbringen. Damit einhergehen muss die Förderung der Batteriezellenentwicklung und -produktion, die wir sowohl durch gemeinsame Projekte mit unseren europäischen Partnern, als auch durch eine aktive Standortpolitik in Deutschland betreiben.

Eine weitere Bedingung für den vermehrten Kauf von E-Autos ist der massive Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher vorgenommen, bis 2030 eine Million öffentliche und diskriminierungsfreie Ladepunkte einzurichten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Ausbau schneller und weniger bürokratisch werden als er es derzeit ist.

Auf der Nachfrageseite setzen wir auch weiterhin auf eine Innovationsprämie für den Kauf von E-Autos, und führen die bestehende Regelung dazu bis Ende des Jahres unverändert fort. Ab 2023 sollen dann nur noch PKW gefördert werden, die einen so leistungsfähigen elektrischen Antrieb haben, dass sie dadurch einen deutlich positiven Klimaschutzeffekt erwirken. Dabei wird zum Beispiel eine Mindestreichweite von 80 km vorausgesetzt (ab August 2023). Hybridfahrzeuge werden dann nur noch privilegiert, wenn sie zu mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Betrieb genutzt werden können (zum Beispiel bei der Dienstwagenbesteuerung). So bekennen wir uns klar zu vorwiegend elektrischen Antrieben, und fördern diese gegenüber anderen, weniger klimafreundlichen Antriebsarten.

Haben Sie noch einmal vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung. Als Mitglied des Deutschen Bundestages ist es mir ein Anliegen, mich Ihren Fragen zu stellen und nach bestem Wissen und Gewissen darauf zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bettina Lugk

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