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Bettina Kudla
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Frage von Sabine S. •

Frage an Bettina Kudla von Sabine S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kudla,

ich befasse mich derzeit berufsbedingt ausführlich mit unserem System der Sozialversicherung. Dabei ist mir aufgefallen, dass bestimmte Branchen im SV-Recht schlecht gestellt werden, bzw. regelrecht dafür bestraft werden, dass sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Beispielsweise ist eine selbstständige Person, die ein Dienstleistungsgewerbe betreibt rein theoretisch frei in allen Zweigen der SV und muss privat Sorge dafür tragen. Übt diese selbstständige Person zudem eine Dozententätigkeit aus, so wird man automatisch pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Problem: diese Informationen erhält man weder bei er zuständigen Kammer noch im Rahmen der Existenzgründungsseminare. Man erhält irgendwann-wenn es dem Rententräger auffällt- eine Nachforderung in einer Höhe, die in die Zahlungsunfähigkeit führt. Dies kann für zehn Jahre eine Summe von 78.000,00 € betragen. Wie kann es in unserem so genannte Rechtsstaat sein, das Selbstständige Menschen derart ausgebeutet werden? Dazu kommt, dass SV-Beiträge, die bei gesetzlichen Versicherungen (KV/PV/RV) freiwillig bzw. in der Rente als Pflichtversicherung abgeschlossen werden (müssen) mit dem Gesamtbeitrag belastet werden? Dies führt zu einer finanziellen Schlechtstellung der Selbstständigen, teilweise unter Hartz IV-Niveau.
Ich sehe hier klar die Politik in der Verantwortung, die Selbstständigen zu unterstützen und dieses System zu überarbeiten.
Welche Lösungsansätze können Sie zum Schutz und zur Verbesserung der Bedingungen für Selbstständigen anbieten?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schöne

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schöne,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.16 bezüglich der gesetzlichen Regelungen zur sozialen Absicherung von Selbstständigen in Deutschland.

Hauptberuflich Selbständige genießen innerhalb der verschiedenen Felder der gesetzlichen Sozialversicherung bestimmte Freiheiten, wobei der Staat mit den geltenden Regelungen dennoch dafür sorgen will, dass hauptberuflich Selbstständige nicht durch das Netz einer sozialen Mindestabsicherung fallen können.
So sind sie verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, können dies aber entweder über eine frei wählbare private Kranken- und Pflegeversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tun.
In Bezug auf die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist unter bestimmten Umständen eine freiwillige Versicherung möglich.

Für bestimmte Berufsgruppen, hierunter fällt auch die Gruppe der Lehrkräfte, gilt daneben die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Über diese Tatsache wird aus meiner Sicht vielerorts ausreichend informiert und auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung explizit hingewiesen
( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html#doc218620bodyText3 ). Dort findet sich auch die Information, dass Beiträge bei einem Versäumen der Meldepflicht nachgefordert werden.

Aus dem Vorgenannten kann ich keine Schlechterstellung hauptberuflich Selbständiger erkennen. Das System sorgt für ein ausreichendes Maß an Eigenverantwortung und stellt gleichzeitig einen Mindestschutz sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla