Frage an Bettina Kudla von Uwe-Jens G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Kudla,
Sie haben gestern gegen die Armenien-Resolution gestimmt. Das ist ihr gutes Recht. Sie begründen Ihre Ablehnung u. a. so: "Es ist nicht Aufgabe des Deutschen Bundestages, historische Bewertungen von Ereignissen in anderen Staaten vorzunehmen." ( http://www.sz-online.de/nachrichten/eine-stimme-gegen-die-armenien-resolution-3410337.html ) Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Ab welchem zeitlichen Abstand sind Ihrer Meinung nach Ereignisse (nicht nur in anderen Staaten) historisch? Und warum genau dieser Abstand und nicht x Jahre mehr oder weniger? 2. Wie stehen Sie zu Bewertungen von historischen Ereignissen (wie es wohl richtigerweise heißen sollte) in der DDR durch den Bundestag? Dieses war ja schließlich auch ein anderer Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Jens Greuel
Sehr geehrter Herr Greuel,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf meine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verweisen, die ich am 2. Juni 2016 zu Protokoll gegeben habe. Sie können die Erklärung auf meiner Webseite nachlesen: http://www.bettinakudla.de/lokal_1_1_146_Beratung-des-Antrages-zu-Armenien.html
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kudla