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Bettina Kudla
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Frage von Andreas L. •

Frage an Bettina Kudla von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kudla,

ich wende mich aus Aktuellem Anlass an Sie, als meine Vertreterin im Bundestag, aufgrund der Pläne der Großen Koalition die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, zu der Herr Maas vor kurzem die Leitlinien präsentiert hat.
Auch wenn Ihre Fraktion Ihnen das vermutlich anders vorgeben wird, appelliere ich an Ihre Integrität als Vertreterin des Volkes und bitte Sie gegen dieses Vorhaben zu stimmen in der entsprechenden Bundestagsabstimmung.

Das Grundgesetz garantiert uns eine Unschuldsvermutung. Wird die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird das ganze Volk unter Generalverdacht gestellt.

Verschiedene Studien, die in der EU durchgeführt wurden, haben ergeben, dass die Vorratsdatenspeicherung zu keinen nennenswerten Verbesserungen der Verbrechensaufklärungsquote führte. Die Vorratsdatenspeicherung soll gegen Terrorismus und schwere Straftaten verwendet werden. Gerade diese Gruppen werden die Vorratsdatenspeicherung sehr einfach technisch umgehen können und damit wirkungslos machen. Dies wird auch dazu führen, dass viele Laien und technisch versierte Menschen die Datenerhebung umgehen werden. Sie müssen also damit rechnen, dass ein Teil des Volkes aktiv dagegen vorgeht.

Der Missbrauch durch Speicherung von Daten, selbst wenn nur Metadaten und keine Inhaltsdaten erhoben werden, ist hoch. Durch Metadaten lassen sich sehr leicht Persönlichkeitsprofile erstellen, die durchaus lohnen, entwendet und zum Verkauf angeboten zu werden. Die Gefahr des Missbrauchs durch Dritte ist hoch. Das zeigt ein Vorfall in Frankreich, bei dem Hacker Einhunderttausend Kundendaten der Firma France Televisions entwendet haben. Keine Firma kann sagen, sie sind absolut sicher vor Hackerangriffen.

Es gibt noch mehr Gründe, die erlaubte Zeichenanzahl reicht nicht aus alles aufzulisten.
Sie werden eine Verbrechensbekämpfungsmaßnahme forcieren, die keinen nennenswerten Mehrwert hat. Bitte stimmen Sie gegen dieses Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
A.L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihren Hinweis auf dieses aktuelle Thema, das mich als Mitglied des Deutschen Bundestages auch interessiert.
Ich habe Verständnis für Ihre Besorgnis über die Vorratsdatenspeicherung. Nichtsdestotrotz muss ich Ihnen leider an einigen Stellen widersprechen und möchte somit zu Ihrer Argumentation weitere Erläuterungen geben.
Zu allererst äußern Sie in Ihrer Anfrage die Befürchtung, eine Vorratsdatenspeicherung stelle das ganze Volk unter Generalverdacht. Dem stimme ich nicht zu, denn so eine Datenerhebung soll laut den Eckpunkten des vorzulegenden Gesetzentwurfes ausschließlich dem Ziel der Straftataufklärung dienen. Darunter verstehen sich auch konkrete Vorgaben wie Straftatbestände und Richtervorbehalt, die der Unschuldsvermutung entsprechen und keinen gerichtlich unbegründeten Zugriff auf die erhobenen Daten ermöglichen. Die Vorratsdatenspeicherung ist somit in einer richtigen Ausgestaltung sowohl mit dem Grundgesetz, als auch mit den EU-Grundrechten vereinbar.
Zweitens weisen Sie ganz zu Recht darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen schwere Straftaten gerichtet ist. Das ist sinnvoll und richtig. Laut dem im Jahre 2012 veröffentlichten Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes zur statistischen Datenerhebung, die von im Zeitraum von 02.03.2010 bis 26.04.2011 stattgefunden hat, konnten leider 84% der Auskunftsersuche durch die Telekommunikationsanbieter nicht beauskunftet werden. Unter diesen Negativ-Fällen bezogen sich schon 45% der Ersuche auf den Computerbetrug und 39% auf Kinderpornografie und Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung. Dadurch ist der Verwendungsschwerpunkt der polizeilichen Datenauskunftsersuche zur Straftataufklärung ersichtlich.
Zuletzt ziehen Sie die Vorratsdatenspeicherung wegen eines möglichen Missbrauchs in Zweifel. Zwar halte ich das nicht für unbegründet, doch im neuen Gesetz werden auch strenge Vorgaben zur Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen beabsichtigt, deren Ziel ist, Datenschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten. Außerdem trete ich mit der CDU/CSU-Fraktion für eine begrenzte Speicherfrist ein. Dementsprechend werden im vorzulegenden Gesetzentwurf auch Lösch- und Informationsvorgaben sicherlich beachtet.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla MdB