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Bettina Kudla
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Frage von Dirk M. •

Frage an Bettina Kudla von Dirk M.

Sehr geehrte Frau Kudla,

die Bundesregierung möchte in Zukunft das Fracking ermöglichen. Ihnen ist sicher bewusst das Fracking nicht entscheidend zur Energiewende in Deutschland beitragen wird. Ich gehe auch davon aus, das Sie über Gefahren für Mensch und Umwelt bei dieser Methode informiert sind.

Die Bevölkerung lehnt zum größten Teil diese Methode der Energiegewinnung ab, auch wenn die Regierung aktuell nur von Erprobungen spricht.

Schließen Sie sich der Meinung der Menschen an?
Werden Sie sich für den Schutz der Umwelt bei der Abstimmung einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Meißner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2014 und die damit verbundene Besorgnis zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie im Hinblick auf Gesundheit und Umwelt.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein, nicht zum Einsatz kommen dürfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich an die vereinbarten Maßgaben und Bedingungen zum Thema Fracking im Koalitionsvertrag halten.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben des Koalitionsvertrages haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im November 2014 ein Paket von Gesetz- und Verordnungsentwürfen ausgearbeitet und Anfang des Jahres unter Einbeziehung der Länder und Verbände dem Bundeskabinett vorgelegt. Geplant sind unter anderem Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bergrechts. Hier läuft derzeit die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben nochmals erheblich mit dem Ziel eines noch besseren Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Wasser. Um das zu erreichen, soll Fracking jeglicher Art in sensiblen Gebieten (Wasser- und Heilquellenschutz, Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung, Nationalparks, Naturschutzgebieten) vollständig verboten werden. Die Wasserbeschaffenheit darf nicht nachteilig verändert werden, um die öffentliche Wasserversorgung sicher zu gewährleisten. Des Weiteren wird künftig für jede Form von Fracking eine umfassende und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt. Die eingesetzten Fracking-Gemische im Bereich des konventionellen Fracking (u.a. Sandgestein) dürfen laut Gesetzesentwurf "nicht wassergefährdend" oder "schwach wassergefährdend" sein. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden. Im gesamten Prozess sind weitere strenge und umfassende Sicherheitsauflagen zu erfüllen (u.a. Erstellung Ausgangszustandsbericht, Grund- und Oberflächenüberwachung, Überwachung des Lagerstättenwassers, der Rückflüsse und der Bohrlochintegrität etc.). Zudem wird das Bergschadensrecht verschärft. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt.

Anders als bei der bereits seit vielen Jahren konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten. Klar ist: Zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand wird es kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen deshalb für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe ein generelles Frackingverbot vor. Lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen sind unter strengsten Umweltanforderungen möglich, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die bestehenden Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Fracking-Technologie zu berücksichtigen. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden wir die Regelungsentwürfe der Bunderegierung intensiv prüfen und beraten. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt dabei erstes Gebot.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla