Frage an Bettina Kudla von Guntram S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kudla,
Ihre Ausführungen vom 17.05.2013 klingen ja in der Theorie sehr schön, aber tatsächlich regelt das Familienrecht ausschließlich wirtschaftliche Belange. Denn wie die Partner sich menschlich einander verpflichtet fühlen sollten, das läßt sich nun einmal juristisch nicht einfordern.
Demnach kann der Gesetzgeber, entgegen ihren Ausführungen auch gar keine andere Motivation gehabt haben, als die wirtschaftlichen Belange während und nach der Ehe zu regeln.
Sie schreiben:
"Wenn eine Ehe geschieden wird, geht es darum , sich auch wirtschaftlich vernünftig zu einigen."
Wirtschaftlich VERNÜNFTIG ist aber für eine sehr großen Teil der Ehen mit Kindern, dass die Kinder mit dem wirtschaftlich stärkeren Partner wohnen bleiben und der wirtschaftlich schwächere Partner sich möglichst schnell um wirtschaftliche Eigenständigkeit bemüht.
Haben Sie schon einmal die wirtschaftliche Situation einer deutschen Durchschnittsfamilie (Paar mit 2 Kindern, durchschnittliches Einkommen) für diese Fälle durchgerechnet:
a) Beide bleiben in der Ehe zusammen, tolerieren aber das Fremdgehen des jeweils Anderen, b) Sie trennen sich, und die Kinder bleiben beim Hausmann/Hausfrau, die/der Andere zahlt Unterhalt nach den gängigen Tabellensätzen und c) die Kinder beliben beim wirtschaftlich Stärkeren, aber man unterstützt sich weiter so gut es geht bei der Kindererziehung.
Wäre es ein Ansatz, Familienanwälte strafrechtlich zu verfolgen, die die im Einzelfall wirtschaftlich VERNÜNFTIGSTE Lösung in den Verhandlungen blockieren?
Wäre es nicht zudem sinnvoll, Anwälte strafrechtlich zu verfolgen, die wider besseren Wissens persönliche Angriffe auf den Vater eines Kindes starten, um ihm im Umgangs- oder Sorgerechtsstreit zu schaden?
Wäre es vielleicht sinnvoll, dass sich die Politik ehrlich und vor Allem im Kontakt mit "Wissenden" Bürgern (mit eigener Erfahrung) über das Thema Scheidung, Kindeswohl etc. austauscht, anstatt zu glauben, es sei "Alles in Butter"?
Sehr geehrter Herr Seiss,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Mai 2013. Frau Kudla hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ich möchte Sie noch einmal auf Frau Kudlas Stellungnahme an den Fragesteller Herrn Weißbach vom 11.04.2013 zu dieser Thematik verweise sowie auf die Antwort auf Ihre Frage vom 12.05.2013.
Falls Sie weitere Fragen haben, möchte ich Sie bitten, sich direkt an unser Bundestagsbüro zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Schmidt