Frage an Bettina Kudla von Tobias M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kudla,
das Abstimmungsergebnis zur Privatisierung der Wasserwirtschaft insbesondere der CDU als auch der FDP hat mich ausgesprochen erschüttert!
Daher wüßte ich von Ihnen gern, warum die geschlossene CDU sowie die geschlossene FDP sich nicht gegen eine Privatisierung mit den absehbaren Folgen wendet. Ich hoffe, Sie können mir ansatzweise stichhaltige Argumente für diese Entscheidung liefern, denn so ist sie für mich absolut untragbar und erschüttert meinen Glauben in jegliche Demokratie zutiefst!
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Muster
Sehr geehrter Herr Muster,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 7. März 2013 zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung. Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum dieses Abstimmungsergebnis zustande gekommen ist.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wie auch ich persönlich, gegen eine Privatisierungs- bzw. Ausschreibepflicht für die öffentliche Wasserversorgung ausspricht.
Die Richtlinie für eine europaweite Ausschreibung der Wasserversorgung würde die kommunale Selbstverwaltung sehr einschränken, sodass es zu einer versteckten Liberalisierung der Wasserversorgung kommen würde. Mit dem in der EU verankerten Subsidiaritätsprinzip hat die EU-Kommission dahingehend ihre Kompetenzen überschritten.
Der wichtige und empfindliche Bereich der Wasserversorgung soll aus der Regelung für die Konzessions-Richtlinie gestrichen werden. Die im Bundestag vertretende CDU/CSU-Fraktion setzte sich mehrfach dafür gegenüber der Bundesregierung ein. Nun hat EU-Kommissar Barnier angekündigt, die Pläne, welche die Wasserversorgung betreffen, nochmals tiefgehend zu überarbeiten. Dies geschah durch den enorm hohen Druck auf die EU-Kommission, die Ausschreibungsplicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen. Am 21. Februar 2013 erklärte dann Herr Barnier bei einer Sitzung des Binnenmarktausschusses, dass nun eine separate Betrachtung der Wasserversorgung bei der Entscheidung der Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk möglich ist. Andere Sparten umfassen beispielsweise die Stromversorgung oder die Abfallversorgung bei Mehrsparten-Stadtwerken. Somit wäre eine Ausschreibung der Wasserversorgung nur noch notwendig, wenn weniger als 80% der Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft durch das kommunale Unternehmen möglich ist.
Das Resultat des Einlenkens der EU-Kommission ist besonders den starken Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu verdanken. Jedoch muss auch weiterhin konsequent daran festgehalten werden, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung zu unterlassen ist. Es darf nicht zu einer Gefährdung der bewährten Versorgungsstrukturen und der Spitzenqualität der Wasserversorgung kommen.
Die von Ihnen angesprochenen abgestimmten Anträge der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die LINKE vom 28. Februar 2013 wurden abgelehnt, da diese zu diesem Zeitpunkt bereits überholt waren, wie aus den oben bereits genannten Verfahrensänderungen ersichtlich wird. Somit waren Grüne und LINKE noch beschäftigt Anträge zu schreiben, während CDU und CSU sich schon weitgehend erfolgreich für Änderungen eingesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kudla MdB