Frage an Bettina Kudla von Emanuel L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kudla,
bei der Einführung des Betreuungsgeldes ist mir nicht klar was hier für ein Anreiz geschaffen werden. 100€ bzw 150€ pro Monat dafür das man als Elternteil nicht arbeiten geht kann man sich als Familie nur leisten wenn man eh schon ein üppiges Gehalt hat.
Für Arbeitslosengeldempfänger, welche am ehesten mehr Geld notwendigen hätten, lohnt es sich nicht da dies angerechnet wird (korrigieren Sie mich bitte falls dem nicht so ist).
Wer profitiert hier von? Wem soll das welchen Anreiz schaffen?
Abgesehen davon scheint aktuell jeder € notwendig um Kitas auszubauen. In Leipzig ist die Struktur sicher schon gut im Gegensatz zu anderen dt. Städten, allerdings fällt es auch hier SEHR schwer einen Platz zu bekommen.
Abgesehen davon macht Deutschland im nächsten Jahr, trotz Rekordeinnahmen, wieder ~17Mrd neue Schulden.
Ich denke hier gäbe es noch unzählige Beispiele. Nur dafür zustimmen damit aus Bayern Ruhe ist halte ich für den vollkommen falschen Weg.
mit freundlichem Gruß
Emanuel Lippmann
Sehr geehrter Herr Lippmann,
vielen Dank für Ihr Anfrage. Mit dem Betreuungsgeld wird Familien die Wahlfreiheit bei der Umsetzung ihrer Kinderbetreuung ermöglicht. Das heißt, Eltern sollen die freie Wahl haben, ob sie ihre Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren zu Hause oder in einer öffentlich geförderten Krippe betreuen lassen wollen. Der Bund fördert zum einen den Ausbau von Tagespflegestellen oder Krippenplätzen, auf die Kleinkinder ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch haben. Zum anderen unterstützt er Eltern, die ihre Ein- und Zweijährigen selbst betreuen. Ab dem 1. August 2013 erhalten letztere monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro.
Wenn Familien sich für eine eigene Betreuung entscheiden, ist auch zu bedenken, dass sie nicht nur das Betreuungsgeld erhalten, sondern auch die Gelder für den Kita/Tagesmutterplatz einsparen. zusätzlich wird NICHT vorausgesetzt, dass ein Elternteil auf seine Berufstätigkeit verzichtet. Mit dem Geld können die Eltern z.B. auch eine private Betreuung organisieren. Familien, die die Leistung nicht bar ausgezahlt bekommen wollen, können das Geld zur privaten Altersvorsorge oder für einen Bildungssparplan zugunsten ihrer Kinder nutzen. In beiden Fällen gibt es einen Bonus von 15 Euro pro Monat.
Mit Elterngeld und Betreuungsgeld wird eine kontinuierliche Förderung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ermöglicht. Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Im Anschluss daran können Eltern für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragen. Festzuhalten ist also nochmals: Mit dem Betreuungsgeld werden nicht 5- oder 6-jährige Kinder vom Kindergarten ferngehalten, sondern es soll ein Ausgleich für Eltern von 1- und 2-järhigen Kindern sein, die keine öffentliche Betreuungsinfrastruktur nutzen.
Zuletzt noch: Das Urteil, das Betreuungsgeld würde kleine Kinder von Bildung fernhalten, ist ungerecht. Es stellt die Eltern, die sich bewusst für mehr Zeit für ihre Kinder entscheiden unter Generalverdacht. Es wird vorausgesetzt, dass diese Eltern "bildungsfern" seien. Das entspricht jedoch in keiner Weise der Realität, wie reale Beispiele zeigen: Eine Mutter, die Anglistik studiert, betreut ihr Kind zu Hause. Eine andere Mutter ist Grundschullehrerin und hat sich ebenfalls entschieden, ihr Kind bis zum 3. Jahr nicht in eine Krippe zu geben. Können also diese Mütter ihren Kleinkindern schlechter die Grundfertigkeiten des Lebens (inkl. erste englische Wörter) beibringen als eine Erzieherin mit einer Ausbildung?
Mit freundlichen Grüßen
Büro Bettina Kudla MdB