Frage an Bettina Kudla von Hannelore W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kudla,
Die nächste Diätenerhöhung liegt mir doch sehr am Herzen und im Magen. Ich kann es nicht verstehen, warum die Abgeordneten schon wieder eine Erhöhung Ihrer Diäten bekommt - es sind ja ca. 3,47 % - und die Rentner nur eine Erhöhung von 0,99 %. Wie Sie ja auch wissen, liegen die Ostrenten ja doch noch unter dem Westniveau, obwohl die Preissteigerung hier genau so hoch ist wie in den alten Bundesländern. Und wir können uns kaum etwas dazu verdienen, da die Arbeitslosigkeit doch sehr hoch ist und auch diese Minijobs von Arbeitslosen sehr begehrt sind. Was ja auch verständlich ist. Ich selber hatte es versucht, bekam aber nur ominöse Angebote. Nun arbeite ich ehrenamtlich, was ja in fast jeder Branche möglich ist. Wieso werden jetzt die Diäten schon wieder erhöht um diesen genannten Betrag, aber für die Rentner ist nur ein Minibetrag möglich. Ich dachte immer, dass die Politiker, sprich der Staat, für das Volk arbeitet und nicht umgekehrt. Wieso kann es dann solche Ungerechtigkeiten geben? Ich kenne Sie von Ihrer Arbeit hier in Leipzig und habe Sie sehr geschätzt. Ich hoffe, dass Sie mir die Situation erklären können. Manchmal habe ich nämlich das Gefühl, einmal im Landtag oder im Bundestag gelandet, hebt man dann ganz schnell ab und vergisst eigentlich, wo man herkommt und wie es den einfachen Leuten geht. Ihnen unterstelle ich das nicht, deshalb wende ich mich auch an Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Wirth
Für Ihr Schreiben vom 17. Juli 2011, Frau Hannelore Wirth aus Leipzig-Lössnig, danke ich Ihnen. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7 960 Euro und zum 1. Januar 2013 um 292 Euro auf 8 252 Euro angehoben werden.
Die Anhebung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro entspricht einem Vom-Hundert-Satz von 3,8. Mit der Anhebung zum 1. Januar 2013 um weitere 292 Euro beträgt die Anhebung 3,7 vom Hundert. Die Abgeordnetenentschädigung wurde zuletzt zum 01. Januar 2009 angehoben.
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag selbst über jede Erhöhung der Entschädigung durch Gesetz entscheiden muss. Damit sind Höhe und Verfahren stets transparent und für alle nachvollziehbar. Ich verweise dazu auf die Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.
Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten gegenwärtig eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits hat der Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, das Recht auf eine Entschädigung, wie sie auch den genannten vergleichbaren Berufsgruppen seit langem zuerkannt wird.
Der Deutsche Bundestag wird im Übrigen eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kudla
Mitglied des Deutschen Bundestages