Frage an Bettina Kudla von Diana B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr gehrte Frau Bettina Kudla,
ich schreibe Ihnen, weil mir sehr am Herzen liegt, dass die katastrophalen Zustände in der Massentierhaltung grundsätzlich ein Ende haben. Deshalb frage ich Sie, was Sie gegen die routinemäßigen Gesetzesverstöße in der Massentierhaltung unternehmen wollen. Als Beispiel: Das Tierschutzgesetz erlaubt Amputationen wie das Abtrennen von Schnabelspitzen, Zehengliedern, Schwänzen und Hörnern sowie das Abschleifen von Eckzähnen nur im begründeten Ausnahmefall. Trotzdem werden diese Eingriffe routinemäßig und ohne Betäubung durchgeführt.
Ich freue mich über Ihre Antwort und bitte Sie, sich dieser Thematik anzunehmen!
Beste Wünsche, Diana Büsch.
Sehr geehrte Frau Büsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Tierschutz hat in der Politik meiner Partei einen hohen Stellenwert. Deutschland hat heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Dies ist auch ein Verdienst von Unionsgeführten Bundesregierungen. Unser Ziel ist es diese hohen Tierschutz- und Umweltstandards auch innerhalb der EU durchsetzen. Nur so kann man eine ausreichende Wirkung im offenen EU-Binnenmarkt erzielen.
Für den von Ihnen angeführten Begriff der „Massentierhaltung“ gibt es keine schlüssige Definition. Das Wohl des Tieres ist nicht von der „Masse“ der Tiere also deren Zahl, abhängig, sondern von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden. Ein Vergleich: Geht es 15 Kühen, mit einer Kette im Stall angebunden besser als 200 Kühen in einem modernen, offenen Boxenlaufstall? Entscheidend ist: Für ein Tier muss genügend Platz vorhanden sein. Es muss artgerecht gehalten werden.
Tiere, die sich wohlfühlen und gesund leben können, bringen auch gute Leistungen und damit einen ökonomischen Ertrag. Daher liegt das Tierwohl im natürlichen Interesse der Landwirte. Ein Nebeneffekt ist der noch unbewiesene bessere Geschmack, den wir als Verbrauche dann genießen können.
Auch der Unionsfraktion im Bundestag ist allerdings bewusst, dass es in einigen Regionen Entwicklungen gibt, bei denen z.B. Stallbauvorhaben an die Grenzen der gesellschaftlichen Akzeptanz stoßen. Darauf müssen und werden wir reagieren. Dies aber nicht mit pauschalen Verboten. Wir wollen die Privilegierung von landwirtschaftlichen Anlagen im Außenbereich auf jeden Fall im Baugesetzbuch erhalten. Wir prüfen aber auch ob im Rahmen anderer Rechtssetzungen wie z. B. der Bundesimmissionsschutzverordnung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung Lösungen zu finden sind, die die Akzeptanz in der Region erhalten.
Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhaltung ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP: „Wir setzen uns für artgerechte Tierhaltung und -ernährung ein. Wir wollen den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit voranbringen. Zur Verringerung von Tierversuchen werden wir die Entwicklung von Ersatzmethoden weiter fördern. Erfolgreicher Tierschutz kann insbesondere auch auf europäischer und internationaler Ebene verwirklicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Tiertransportzeiten in der EU weiter begrenzt werden.“
Sie sehen, der Tierschutz hat eine wichtige Stellung innerhalb unsere Politik. Wir wollen in Deutschland eine umweltfreundliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft sicherstellen. Eine Landwirtschaft die sich zu ihren bäuerlichen Wurzeln bekennt und zugleich innovativ ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Kudla