Frage an Bettina Kudla von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Kudla,
aktuell ist es im Rahmen der Verabschiedung der geänderten SGB II / XII - Gesetzgebung u.a. zu einem Verfassungsbruch gekommen. Für behinderte erwachsene Menschen ab 25 wurde die Regelbedarfsstufe III beschlossen und damit Art 1 und 3 GG verletzt. Auch Sie persönlich haben im Bundestag zugestimmt.
Immerhin wurde eine Protokollnotiz : ‚Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft‘ mit verabschiedet.
Fragen:
1. Halten Sie persönlich und hält die CDU die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes diesbezüglich (BSG, Urteil vom 19. 5. 2009 - B 8 SO 8/ 08 R) für unbeachtlich?
2. Wie gedenken Sie im Bundestag konkret, das Thema zu begleiten? Welche konkreten Schritte plant die CDU in welchem Zeitraum? Welches Ziel verfolgen Sie diesbezüglich?
Mit freundlichem Gruß
Michael Krauß