Frage an Bettina Kudla von Steffen B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag
Ich wollte mal Fragen warum wie grade jetzt in der Kriesenzeit immer nur Arbeiter oder die Bürger Opfer bringen müssen und es der Politik nicht einmal in den Sinn kommt auch mal ein Opfer zu bringen, grade in Kriesen-Zeiten sollte man die Überversorgung der Politiker,Abgeordneten und auch Pensionäre Kürzen oder mal darüber Nachdenken wie jeder Arbeiter seine Abgaben zu Leisten, ist die Gier in der Politik größer als auch mal Abstriche hin zu nehmen ???
MfG Steffen
Sehr geehrter Herr Beier,
zu allererst muss ich um Verständnis bitten. Ihre Frage hat mich erst am 30. August 2010 durch Zuleitung auf Nachfrage von www.abgeordnetenwatch.de erreicht. Daraus folgt die sehr späte Antwort.
Bei Anfragen, die mich direkt und in individualisierter Form erreichen, kann ich dem Absender direkt antworten und die Antwort wird nur ihm persönlich ersichtlich. Bei einem Forum wie www.abgeordnetenwatch.de ist dies anders. Das Ziel ist es, eine Antwort an eine Individualperson einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Meines Erachtens verdienen persönliche, individuelle Fragen ebensolche Antworten.
Nun zu Ihrer Frage: Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister von Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch stets hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.
In Anbetracht der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kudla, MdB