Frage an Bettina König von Bernhard M. bezüglich Recht
Wie steht Ihre Partei zu den Versuchen das Demonstrationsrecht zugunsten religiöser Fanatiker wie des Papstes einzuschränken und die für den 22. September (vor dem Brandenburger Tor) geplante Anti Papst Demo zu verbieten?
Wenn Sie für das Demoverbot sind, wie wollen Sie diese staatliche Willkür rechtfertigen?
Wenn Sie gegen das Demoverbot sind, zu welchen Formen des Widerstands außerhalb des Verwaltungsrechtsweges raten Sie, für den Fall, dass die Antipapstdemo trotzdem verboten wird?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworten möchte:
Jederman/frau hat das Recht zu demonstrieren. (Grundrecht auf Versammlungsfreiheit). Dazu bekennt sich die SPD und will das Versammlungsrecht natürlich in keiner Weise einschränken.
Zu einer Demonstration bedarf es keiner Genehmigung, sondern nur einer Anmeldung. Dies ist ein wichitger Unterschied. Insofern steht auch ein "Demo-Verbot" nicht im Raum.
Bei der Anmeldung zur Anti-Papst-Demo hat die Versammlungsbehörde (Polizeipräsident) jedoch aus Sicherheitsgründen den Ort Brandenburger Tor untersagt. Welche konkreten polizeilichen Sicherheitsbedenken vorliegen, ist mir nicht bekannt. Die SPD hat darauf natürlich keinen Einfluss genommen. Gegen diese Entscheidung haben die Initiatoren das Verwaltungsgericht angerufen. Dies ist ihr gutes Recht. Dieses hat zu entscheiden, wie es mit dem Einspruch umgeht ( und ggf. dann die nächsthöhere Instanz). Ich rate zu keinerlei Formen des Widerstandes außerhalb des Verwaltungsrechtsweges, weil ich dies für den falschen Weg halte.
Weder die SPD noch ich als Abgeordnetenhauskandidatin haben Einfluss auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina König