Frage an Bettina Hornhues von Carina B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hornhues,
auf Ihrem derzeitigen Wahlwerbeflyer zeigen Sie sich mit einem Geflüchteten, der seit mehreren Jahren ohne seine Familie lebt, u.a. weil die deutsche Botschaft im Libanon personell sehr schwach ausgestattet ist und daher die Wartezeit für einen Visumantrag von Terminreservierung bis Entscheidung bis zu zwei Jahre dauert.
Meine Fragen an Sie sind:
1. Wie stehen Sie im Kontext der allgemeinen Familienpolitik und der Integrationsförderung zur Aussetzung des Familiennachzugs, inbesondere für subsidiär Schutzberechtigte?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es ein weiteres Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Kriegsgebieten gibt?
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort!
Sehr geehrte Frau Bahmann,
haben Sie herzlichen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen, welche ich Ihnen gerne
nachfolgend beantworte:
1)
Wie stehen Sie im Kontext der allgemeinen Familienpolitik und der Integrationsförderung zur Aussetzung des Familiennachzugs, insbesondere für subsidiär Schutzberechtigte?
In den vergangenen Jahren hat Deutschland viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen aufgenommen. Wir wollen, dass diejenigen, die dauerhaft oder für einige Jahre in Deutschland leben, sich in unsere Gesellschaft integrieren und Teil von ihr werden. Daher sehen wir die Integration von Menschen mit ausländischen Wurzeln in unsere Gesellschaft als eine politische Schlüsselaufgabe.
Aus diesem Grund gilt grundsätzlich, dass Flüchtlinge mit einem vollen Schutzanspruch schon jetzt Ehepartner und Kinder nach Deutschland nachholen können.
Dieser humanitären Verantwortung werden wir auch in Zukunft gerecht werden.
Subsidiär Schutzberechtigte haben in Deutschland allerdings keine dauerhafte Bleibeperspektive. Bereits nach einem Jahr wird bei subsidiär Schutzberechtigten geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Wenn aber subsidiär Schutzberechtigte aufgrund der verbesserten Sicherheitslage in ihrem Heimatland in absehbarer Zeit Deutschland wieder verlassen müssen, macht ein Familiennachzug keinen Sinn.
Ob die Aussetzung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter über März 2018 verlängert wird, wird die Bundesregierung Anfang des nächsten Jahres entscheiden.
2)
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es ein weiteres Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Kriegsgebieten gibt?
Der Bremer Senat hat wie die meisten anderen Landesregierungen mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (kurz Asylpaket II) das Landesaufnahmeprogramm außer Kraft gesetzt und somit den Zuzug von syrischen Flüchtlingen gestoppt.
Dafür bietet allerdings insbesondere das Asylpaket II andere legale und beschleunigte Einreisemöglichkeiten für Menschen aus Kriegsgebieten. So konnte u. a. erreicht werden, dass sich die Verfahrensdauer von Neuanträgen auf aktuell rund zwei Monate stark verkürzt hat. Dadurch ist gewährleistet, dass die Menschen, welche nach dem Grundgesetz oder dem Flüchtlingsschutz nach den Genfer Konventionen als Schutzbedürftig gelten, diesen auch nach Antragstellung zeitnah in Deutschland gewährt bekommen.
Dieses Verfahren erscheint mir gegenüber der Mehrheit der Antragsteller, die sich dem Verfahren stellen, als fair. Schließlich beruht unsere Flüchtlingspolitik darauf, in einem rechtsstaatlichen Verfahren festzustellen, ob aufgrund der Sicherheitslage im Herkunftsland oder aus persönlichen Gründen ein Schutzbedürfnis für den Aufenthalt in Deutschland besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hornhues MdB