
(...) Das gilt auch dann, wenn der Ehepartner, der vom Versorgungsausgleich profitiert, erst erhebliche Zeit später in den Ruhestand tritt. Berufssoldaten sind davon besonders betroffen, denn wegen gesetzlich bestimmter besonderer Altersgrenzen werden sie wesentlich früher in den Ruhestand versetzt als beispielsweise Beamte: Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter bei 53,9 Jahren für Soldaten und 61,6 Jahren für Beamte und Richter. (...)