Frage von Tanja G. • 14.03.2006
Antwort von Bernhard Schätzle CDU • 15.03.2006
Sehr verehrte Frau Gaudian,
Sehr verehrte Frau Gaudian,
Sehr geehrte Frau Meißner,
Sehr geehrte Frau Heppler,
Sehr geehrter Herr Barth,
in der Landespolitik kann man hier leider gar nichts machen. Das Luftsicherheitsgesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Schätzle