Frage an Bernhard Schätzle von Stefanie M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schätzle,
warum gibt es in Baden-Württemberg noch immer die sog. "5-Jahres-Frist" für befristet angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Es erscheint auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nach 5 Jahren zu entlassen und die selben Stellen dann wieder mit neuen Mitarbeitern zu besetzen, die erst wieder eingearbeitet werden müssen. Können Sie sich für eine Änderung der Gesetzeslage stark machen? Selbst der Hinweis des Ministerpräsidenten auf geltende Gesetze (Anrecht auf unbefristete Verträge nach 5 Jahren) ist m.E. nicht haltbar, da die Stellen ja gerade eben nicht wegfallen, sondern einfach neu besetzt werden - eine unbefristete Anstellung also möglich wäre.
Sehr geehrte Frau Meißner,
Die Fünfjahresfrist bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen führt in manchem Betrieb des öffentlichen Dienstes zu Problemen. Dies ist nicht ein ausschließliches Problem des Landes Baden - Württemberg. Für das Dienstrecht ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Somit ist die Einflussnahme des Landtages und damit des einzelnen Landtagsabgeordneten leider äußerst gering. Als Selbständiger erschließt sich mir der Sinn dieser Regelung nur schwer, da nach dieser Tätigkeitsdauer in der freien Wirtschaft Kenntnisse gefestigt sind und volle Leistung erbracht werden kann. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mich auf diese Problematik hingewiesen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bernhard Schätzle.