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Bernhard Richter
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Frage von Thomas S. •

Frage an Bernhard Richter von Thomas S. bezüglich Familie

Hallo Herr Richter,

ich bin Vater von 5 Kinder.

Welche Position vertritt die ÖDP in Sachen Erziehungsgeld, insbesondere dann, wenn sich 1 Partner zu Hause "vollberuflich" um die Erzeihung kümmert?

Grüße Thomas Schrempp

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Schrempp,

schönen Dank für Ihr Interesse an meiner Kandidatur für die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP).

Die ÖDP vertritt von Anfang an, dass außerhäusliche Erwerbsarbeit und Familienarbeit wie Kindererziehung für die Gesellschaft gleich gewichtet werden müssen. Wir fordern daher, dass Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen möchten und es auch tun, für das erste Kind rund 1250.- € und für das zweite und dritte Kinde jeweils rund 625.- € erhalten. Eltern mit drei Kindern bekommen also für die Erziehung der drei Kinder rund 2500.- €, gerechtfertigt dadurch, dass das locker einer 40 Stundenwoche an Arbeit entspricht. Erziehung geht 7 Tage die Woche, bei Krankheit fast rund um die Uhr. Wir begrenzen dieses Brutto- Gehalt auf drei Kinder, denn Eltern sollen nicht Kinder bekommen wollen, um davon leben zu können. Eltern haben damit eine echte Entscheidungsfreiheit, ob sie zu Hause bleiben und ihre Kinder selbst erziehen oder in ihrem Beruf arbeiten gehen und dann allerdings die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter/den Tagesvater selbst bezahlen. Es handelt sich um ein zu versteuerndes Bruttogehalt mit allen Sozialabgaben, inklusive der Rentenversorgung. Gemäß der Studie „Erziehungsgehalt 2000“ vom „Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe e.V., Freiburg“ ist es umsetzbar, so es politisch gewollt wird. Durchgerechnet wurde die Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, dem DIW in Berlin, einem der 5 weisen Institute, die seit Jahrzehnten auch die Bundesregierung beraten. Eltern sind einkommensmäßig abgesichert und erleben auch später keinen Einbruch bei der Rente, wie es heute im Vergleich zu einer außerhäuslich erwerbstätigen Person der Fall ist. Alleinerziehende beziehen es voll, im Falle von beiden Elternteilen können sich die Partner auch teilen. Das schafft soziale Gerechtigkeit für Familien.

Das Elterngeld der Bundesregierung ist keine Bezahlung für Kindererziehung, sondern nur eine Ersatzzahlung für Lohnausfall , der Familienarbeit voll abwertet. Vor der Geburt gutverdienende Eltern bekommen das Sechsfache für die gleiche Arbeit. Eine Studentin, vor der Geburt im allgemeinen ohne Job, erhält für die Erziehung ihres Kindes 300.- €, eine Rechtsanwältin oder Zahnärztin je nach Einkommenshöhe bis zu 1800.- €. Eigentlich ist diese sogenannte Familienpolitik für eine CDU geführte Bundesregierung eine Blamage.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Richter