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Bernhard Richter
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Frage von Doris M. •

Frage an Bernhard Richter von Doris M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Richter,
wie stehen Sie zu Bürgerbeteiligungen, ganz allgemein und speziell bei Stuttgart 21. Sollte Stuttgart 21 durch eine Bürgerbefragung entschieden werden? Wann sind, nach Ihrer Meinung, Bürgerbefragungen sinnvoll, wann nicht?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Manner,

vielen Dank für Ihr Interesse am Programm der Ökologisch-Demokratischen Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) und an meiner Kandidatur im Wahlkreis 53 Rottweil.

ich bin seit vielen Jahren Mitglied in „Mehr Demokratie e. V“ und kämpfe für deutlich mehr Elemente der direkten Demokratie in Deutschland. Auch unser ÖDP-Landesverband ist Mitglied in dieser politischen Vereinigung. Bürgerbegehren, Bürger- und Volksentscheide können nicht unser jetziges System der repräsentativen Demokratie ersetzen, wir brauchen dazudie Parteien und unsere demokratischen Parlamente vom Gemeinderat hoch bis zum europäischen Parlament. Die direkte Demokratie kann nur ein Korrekturmittel sein, falls ein Gremium falsch entscheidet, falls es gegen die betroffene Mehrheit entscheidet. Leider sind Bürgerentscheide in Baden-Württemberg immer noch sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen als in anderen Bundesländern, weil CDU und FDP zu den verbissenen Bremsern bei den notwendigen Verbesserungen gehören.Die kleinen Änderungen aus dem Jahr 2006, denen die CDU-FDP-Landesregierung notgedrungener maßen zugestimmt haben, sind nur ein schwacher Anfang dieses demokratischen Veränderungsprozesses. Einen Volksentscheid auf Landesebene hat es in Baden-Württemberg überhaupt noch nicht gegeben, weil die Barrieren dafür dank CDU und FDP noch viel höher sind als bei Bürgerentscheiden. Für Bürgerentscheiden auf Kreisebene gibt es bislang überhaupt keine Gesetzgebung.

Bei Großprojekten wie Stuttgart 21 oder wie der Ausbau der Rheintalbahn auf vier Gleise sollten wie im Schweizer Musterland der Direktdemokratie schon bei Beginn der Planung Alternativen zur Abstimmung stehen, nicht erst am Schluss. Die Gesprächsrunden mit Heiner Geißler waren deshalb auch keine wirklichen Schlichtungsgespräche, sondern eher ein Faktencheck und haben gezeigt, dass der modernisierte Kopfbahnhof( K 21) heute schon spielend mehr Bahnverkehr bewältigt bei Kosten von etwa 2 Milliarden Euro als der superteure unterirdische Durchgangsbahnhof, der mit Sicherheit 6 bis 7 Milliarden Steuergelder sinnlos vergräbt und von dem man heute schon weiß, dass er weniger leistungsfähig ist. Bei einem Bürger- oder Volksentscheid müssen aber auch die Planungen mit gründlichen Berechnungen für beide Alternativen vorgelegt werden, so dass sich Bürgerinnen und Bürger wirklich informieren können, bevor sie sich entscheiden. Die Schweiz hat im Zuge des 52 km langen St. Gotthard-Basis-Tunnels die Bevölkerung mehrfach mit ernsthaften Alternativabstimmungen durch Volksentscheid friedlich eingebunden.Das erspart viel Energie, Kräfteverschleiß und Demonstrationen und führt nicht zu Wahlverweigerung und Politikverdruss.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Richter