Frage von Michael B. • 11.10.2024
Antwort von Bernhard Loos CSU • 14.10.2024
Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.
Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.
Die Verantwortung liegt bei der Ampel-Bundesregierung.
Bundesregierung kann aufgefordert werden auf EU-Ebene tätig zu werden
Die Mehrheit der Ampel-Fraktionen ist für die Novelle des Tierschutzgesetzes verantwortlich.
Klärung der Zuständigkeit für dieses Verwaltungshandeln
Die formale Prüfung läuft.