
(...) die Regelungen für das Elterngeld wurden bundespolitisch bestimmt, aber dennoch ist es natürlich im Interesse unserer Landespolitik, dass dieses möglichst viele Familien in Baden-Württemberg erreicht, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Deswegen wurde auch zusätzlich als Wahloption das Elterngeld Plus eingeführt, damit schon während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Dort wurde auch die Bezugsdauer verlängert, die beim Elterngeld Plus bis zu 28 Monate (anstatt vorher 14 Monate) gelten kann. (...)