Frage an Bernhard Kaster von Johannes S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kaster,
angesichts der absehbaren schwierigen Entwicklung in 2009 - lassen sich Teile der Unternehmenssteuerreform aussetzen zur Konjunkturförderung? Es geht mir um die Ersetzung der Ansparabschreibung durch die Investitionsrücklage. Mit der Ansparabschreibung konnten im Gegensatz zur Investitionsrücklage schlechte Jahre abgefedert werden, da sie in den schlechten Jahren aufgelöst werden konnten. Bei der Investitionsrücklage erfolgt die Auflösung dagegen rückwirkend zum Jahr der Anlage. D.h. bei der Ansparabschreibung wird die zurückgestellte Summe mit dem - in schlechten Jahren niedrigen - Steuersatz versteuert, bei der Investitionsrücklage mit dem Steuersatz zum Zeitpunkt der Anlage (d.h. in der Regel einem hohen). In den Niederlanden können Unternehmen die Einnahmen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren verteilen und damit ihre Steuerlast "glätten". Dieser Effekt würde m.E. vielen mittelständischen Unternehmen helfen, Flautenzeiten durchzustehen.
Vielen Dank vorab für Ihre Prüfung!
Freundliche Grüße, J.Steffen
Sehr geehrter Herr Steffen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie zusätzlich zu Ihrer Anfrage auf www.Abgeordnetenwatch.de auch eine Email an mich persönlich gerichtet haben, werde ich Ihnen auch auf diesem Wege per Email in Kürze antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster