Frage an Bernhard Kaster von Sascha R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kaster,
wie können Sie folgenden Satz im neuen BKA Gesetz zustimmen. Würden Sie mir das bitte erklären?
§20h
"(3) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung auch durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden."
Es kann doch nicht sein, dass man Überwacht werden kann ohne das es eine Richterliche Befugnis dafür gibt.
Oder würde Sie gerne 3 Tage unschuldig in einer verwanzten Wohnung wohnen?
Zudem Verstehe ich nicht warum man soviel Geld für die Einschränkung von Bürgerrechten ausgeben muss. Mit dieser Geldmenge kann man sicherlich, in anderen Bereichen mehr Menschen schützen als jemals durch einen Terroranschlag in Deutschland getötet werden.
Einmalig 18,5 Mio. Euro und 10,2 Mio.€ Jährlich. Das ist eine Menge Geld.
Ich bitte um Erklärung für diese Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen Sascha Rachow
Sehr geehrter Herr Rachow,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Trier und Trier-Saarburg beantworte ich stets gerne persönliche Anfragen.
Ich nehme jedoch davon Abstand, wie auch anhand der vorherigen Fragen in diesem Forum zu sehen ist, Fragen in Form offener Briefe im Rahmen der Plattform "Abgeordnetenwatch" zu beantworten.
Jede direkt an mich gerichtete Anfrage beantworte ich selbstverständlich gerne.
Alle Möglichkeiten, mich zu kontaktieren, finden Sie auf
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster