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Frage von Constantin M. •

Frage an Bernhard Kaster von Constantin M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kaster,

Okkupation und Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation stellen einen gravierenden Verstoß gegen zahlreiche völkerrechtliche Normen (Gewaltverbot, territoriale Souveränität etc.) dar.

Es mag dahinstehen, inwieweit der EGMR unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Staatenbeschwerde der Ukraine die Frage der Annexion bewerten darf (Vgl. etwa Ilașcu und Banković).

Wer es mit der Stärke des Rechts ernst meint, der kommt nicht umhin, auf eine Klärung anhand völkerrechtlicher Maßstäbe zu drängen. Dass eine solche Klärung auch im Falle von Streitigkeiten über territoriale Ansprüche Erfolg zeitigen kann, beweist etwa das Urteil des Int. Seegerichtshofs über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar.

Einzig zur autoritativen Entscheidung der Streitigkeit über die völkerrechtliche Nichtigkeit der Annexion der Krim berufen ist der Internationale Gerichtshof. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass der IGH derzeit keine Gerichtsbarkeit haben dürfte, da Russland eine generelle Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut nicht abgegeben hat und weder eine Zuständigkeitsklausel in einem völkerrechtlichen Vertrag (evtl. das Truppenstatut der Streitkräfte in Sevastopol) noch die russische Zustimmung zu einer ad-hoc Vereinbarung nach Art. 36 Abs. 1 IGH-Statut ersichtlich sind.

Die russische Seite hat stets auf völkerrechtliche Argumente verwiesen, die ihr Vorgehen in Bezug auf die Krim rechtfertigen sollen. Wenn Russland jedoch der Auffassung ist, Völkerrecht nicht gebrochen zu haben, dann sollte es sich auch dem IGH stellen.

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie in Gesprächen mit russischen Gesprächspartnern darauf drängen, dass sich Russland in der Krim-Frage der Gerichtsbarkeit des IGH unterwirft?

2. Werden Sie öffentlich dafür eintreten, dass eine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH für die Aufhebung der bestehenden Sanktionen notwendige Bedingung ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merlan,

die völkerrechtswidrige Annexion der Krim wird weder von der Europäischen Union noch von Deutschland akzeptiert. Wir als Unionsfraktion setzen uns immer für die gewaltfreie Lösung von Konflikten ein. Gerade in der Ukrainekrise hat die Bundesregierung auf eine solche Lösung gesetzt. Militärisches Eingreifen ist nach unserem Verständnis kein adäquates Mittel der Politik des 21. Jahrhunderts. Dies haben sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel, als auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier, immer wieder deutlich gemacht.

Als Vorsitzender der deutsch-russischen Parlamentariergruppe ist mir die Gesamtproblematik des Ukraine-Konfliktes sehr bewusst. Mir liegt es daher besonders am Herzen diese Position und auch die Parlamentariergruppe als Brücke zu nutzen. Gerade in schwierigen Zeiten ist für mich der vertrauensvolle Dialog der Parlamentariergruppen, den wir seit Jahren pflegen, enorm wichtig. An diesem Dialog werden wir auch weiter festhalten, um Schritt für Schritt einer friedlichen Lösung des Konfliktes näher zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bernhard Kaster, MdB