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Bernhard Kaster
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Frage von Gerd H. •

Frage an Bernhard Kaster von Gerd H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kaster,

ich plane die Anschaffung eines Hybrid-Fahrzeuges.
Dieses hat eine Jahressteuer von 36€.
Wie wird nun nach Einführung der von CDU/CSU gewollten Maut sichergestellt, dass dieses Fahrzeug nicht schlechter gestellt wird?
Da die Maut höher ist, als die Steuer müsste ich ja dann eine Rückzahlung erhalten.

Gruß
Gerd Hoff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung der PKW-Maut.

Die Sicherstellung, dass kein in Deutschland zugelassener PKW mehr belastet wird, soll nach dem Kabinettsbeschluss dadurch gewährleistet werden, dass analog zu den Regelungen der Kfz-Steuer unterschiedliche Mautbeträge für unterschiedliche Schadstoffklassen eingeführt werden. Es gibt also keinen einheitlichen Mautbetrag. Die Summe aus Infrastrukturabgabe und künftiger Kraftfahrzeugsteuer soll den heute gültigen Betrag der Kraftfahrzeugsteuer nicht überschreiten. Deshalb würden Sie auch nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf nicht mehr belastet und würden in Ihrem Fall nicht mehr als 36 Euro Jahressteuer für Ihr Hybrid-Fahrzeug bezahlen. Dazu ist im Vorblatt des Gesetzentwurfs ausdrücklich formuliert:

„Da die Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobilen bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren in das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden. Halter von Fahrzeugen der umweltfreundlichsten Emissionsklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 Euro nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe entlastet.“

Herzliche Grüße

Ihr Bernhard Kaster MdB