Frage an Bernhard Kaster von Ludwig S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Weshalb sollen Ihrer Meinung nach eingetragenen Lebenspartnerschaften das Adoptionsrecht verweigert werden?
Sehr geehrter Herr Schmitz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die für uns wichtig sind. Bei Adoptionen kommt es aber nicht auf die Wünsche möglicher Eltern an, sondern vielmehr auf das Wohl, die Gesamtsituation und den Blickwinkel der Kinder. Selbstverständlich glaube ich, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner gute Eltern sein können. In unserer Gesellschaft werden die dann adoptierten Kinder aber dennoch mit zusätzlichen Belastungen, insbesondere wenn sie älter werden, konfrontiert werden.
Unbestritten ist gleichzeitig auch, dass Kinder eine männliche und eine weibliche Bezugsperson brauchen, und dass es sehr wohl Unterschiede zwischen einer mütterlichen und einer väterlichen Erziehung gibt. Bei einem generellen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner wäre ich daher derzeit eher zurückhaltend.
Etwas anders verhält es sich beim sukzessiven Adoptionsrecht, also in Fällen, in denen eine Frau oder ein Mann ein Kind mit in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft bringt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben, um sein Urteil zur sukzessiven Adoption durch Lebenspartner gesetzlich umzusetzen. Wir prüfen die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu ergreifen sind. Maßstab jeder Maßnahme muss und wird das Kindeswohl sein.
Mit guten Wünschen und herzlichen Grüßen
Bernhard Kaster