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Frage von Matthias K. •

Frage an Bernhard Kaster von Matthias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaster,

wie ich auf der Website der Organisation LobbyControl erfahren habe (siehe Link unten), gab es am 07. April 2011 im Deutschen Bundestag eine Debatte über die Einführung eines sogenannten Lobbyistenregisters, die Debatte ging zurück auf Anträge der Fraktion Bnd. 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. In dieser Debatte haben Sie sich kritisch zu den Anträgen geäußert.

Ihre wichtigsten Argumente waren:
- Ein Lobbyregister kann den Lobbyismus nicht gänzlich verhindern.
- Der Kontakt der Bürger zu ihrem Abgeordneten wird unverhältnismäßig stark eingeschränkt.
- Durch die Registrierung jedes einzelnen Gesprächs würde ein solches Register viel zu umfangreich werden.
- Es existiert bereits ein solches Register.
- Die Abgeordneten sind nicht korrupt.

Auf der Website werden Ihre Argumente allesamt entkräftet, es hat den Anschein, als hätten Sie sich inhaltlich nicht oder nur grob mit den Anträgen der Fraktionen auseinandergesetzt. Wie stehen Sie heute, mit diesem offenbar neuem Wissen, zu der Einführung eines solchen Registers, oder welche Gegenargumente haben Sie dem Bericht von LobbyControl entgegenzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Koster

Link zum Artikel (aufgerufen am 18. Mai 2011):
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koster,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich bin und bleibe der Überzeugung, dass die geltenden Regeln für den Umgang mit Interessenvertretern aus allen gesellschaftlichen Gruppen - Verbänden, Unternehmen, Kirchen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen - eine ausreichende Gewähr für Transparenz und demokratischer Offenheit bieten.

All diese Organisationen, Institutionen und Gruppen ringen um die Aufmerksamkeit der Abgeordneten in der Abwägung gesetzgeberischer Entscheidungen. Dabei entscheide ich jedoch selbst, mit wem ich über was wann spreche.

Dabei bin ich mir bewusst: Einzelne, die die Grenze zwischen legitimer Interessenvertretung und unzulässiger Manipulation missachten, werden sich auch von noch so ausgeklügelten Listen und Registern nicht abschrecken lassen. Dafür ist das Strafrecht eine viel wirksamere Waffe - und nicht zuletzt eine wachsame, kritische Öffentlichkeit, die die vielfältigen Möglichkeiten der Information über das Parlament und der Kommunikation mit den Parlamentariern - insbesondere im Zeitalter der digitalen Medien - konsequent nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bernhard Kaster, MdB