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Bernhard Kaster
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Frage von Frank R. •

Frage an Bernhard Kaster von Frank R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kaster,

da aktuell das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland diskutiert wird, bzw. sich die Finanzämter verstärkt um Fahndungen der Grenzgänger bemühen, habe ich bezüglich der vorgesehenen (rückwirkenden?) Besteuerung von Krankheits- und Urlaubszeiten eine Frage:
Im Internet ist unter http://www.finanzamt-trier.de/information/lu02.pdf zu dem o.g. Doppelbesteuerungsabkommen eine Info-Broschüre abgelegt, aus der lediglich hervor geht, das wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem anderen als seinem Wohnsitzstaat ausübt, er in der Regel nach dem Recht des Tätigkeitsstaates besteuert wird.
Wodurch begründet sich dann das Vorhaben, die Einkünfte von Krankheits- und Urlaubszeiten in Deutschland besteuern zu müssen….da man weder im Urlaub noch bei Krankheit in dem einen oder anderen Land arbeitet?
Zu dem, das die Urlaub- und Krankentage bereits nach den gesetzlichen Gegebenheiten in Luxemburg versteuert werden, sollen die Grenzgänger diese Beträge nun nochmals versteuern?
Es wird wohl eher daran gearbeitet, das man sich mangels freier Stellen in Deutschland auf die faule Haut legt, als sich zukünftig noch im nahen Ausland umzusehen :-(

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reuter,

rund 30.000 Berufspendler in der Region Trier arbeiten im benachbarten Großherzogtum Luxemburg. Seit 1957 besteht zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, dass verhindern soll, dass Arbeitnehmer nicht in beiden Staaten zugleich ihr Einkommen versteuern müssen.

Unbestritten ist, dass deutsche Arbeitnehmer, die in Luxemburg beschäftigt sind und in Deutschland im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses Arbeitstage verrichten, diese auch in Deutschland versteuern müssen. Die jüngst praktizierte Umsetzung des Abkommens durch das Finanzamt Trier sehe ich allerdings ebenso kritisch wie Sie. Insbesondere die sogenannten „unproduktiven Tätigkeiten“, d.h. Arbeitstage, die Pendler in Deutschland in Folge von Fortbildungsmaßnahmen oder etwa Betriebsausflügen verbracht haben, nachträglich versteuern zu müssen, scheint mir gänzlich unpraktibakel.

Daher habe ich mich im persönlichen Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesfinanzministers, Harmut Koschyk, dafür stark gemacht, eine arbeitnehmerfreundliche Lösung dieser Problematik zu finden. Auch habe ich meine Bedenken gegenüber dem Bundesfinanzminister, Dr. Wolfang Schäuble, zum Ausdruck gebracht. Für die nun aufgekommenen zurückliegenden Fälle, sowohl im Bereich produktiver als auch unproduktiver Tätigkeiten, muss schnell eine gerechte Lösung gefunden werden. Weiterhin habe ich mich dafür ausgesprochen, auch für zukünftige produktive Tätigkeiten, die tageweise auf der deutschen Seite der Grenzen ausgeübt werden, eine angemessene pauschalierte Lösung zu finden, um die Arbeitnehmer nicht über Gebühr zu belasten.

Seitens des Bundesministeriums der Finanzen wurde mir versichert, dass man derzeit in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder kläre, inwieweit eine Aussetzung der Steuerfestsetzung im Bereich der unproduktiven Tage gewährt werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch im weiteren Verlauf der Diskussion für eine Lösung einsetzen werde, die den zahlreichen Berufspendlern gegenüber gerecht und praktikabel ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Kaster MdB