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Bernhard Kaster
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Frage von Eva F. •

Frage an Bernhard Kaster von Eva F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kaster,

ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland (hier: Luxemburg) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Dies ist zunächst verständlich, leben die Rentner doch in Deutschland. Das hieße dann aber auch, dass die Rentner vollständig vom dt. Gesundheitssystem versorgt werden müssen. Bisher wurden die Grenzgänger-Rentner von den deutschen Krankenkassen behandelt, die dann mit dem luxemburger Gesundheitssystem abrechneten, in das die Grenzgänger schließlich ein Arbeitsleben lang eingezahlt haben.
Mir ist jetzt nicht ganz schlüssig, wie der deutsche Staat von der Neuregelung profitieren will, oder ist die Idee von Luxemburg gekommen?
Wir würden ja nicht nur gesunde, hochberentete Banker "einkassieren", die Geld in unser Gesundheitssystem spülen, sondern auch viele Ex-Grenzgänger mit geringeren Renten und "krummgeschufteten Buckeln", die chronisch krank und multimorbide sind. Hat das mal jemand durchgerechnet?
Für die Grenzgänger im Ruhestand bedeutet diese "Regeländerung bei laufendem Spiel" eine böse Überraschung und finanzielle Einbuße.
Ich hoffe - trotz Wahlkampf in Rheinl.-Pfalz - auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
E. Fielder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Fielder,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Neuregelung zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Ich möchte Ihnen versichern, dass mir, als Abgeordneter der Grenzregion, die damit einhergehenden Schwierigkeiten bewusst sind und ich Verständnis für die von Ihnen beschriebenen individuellen Situationen habe. Ich und auch meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben deshalb ein besonderes Augenmerk auf das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ gesetzt.

Die Grundlage für die Neureglungen der Kranken- und Pflegeversicherung wurde auf europäischer Ebene geschaffen. EU-Verordnungen - in diesem Fall EG 883/2004 und EG 987/2009 - gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Folglich erfordert das nationale Recht, im Rahmen der jeweiligen EU-Verordnung eine Anpassungen an bestehende Gesetze. Das von Ihnen angesprochene, ab dem 01. Juli 2011 geltende „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“, übersetzt ebendiese EU-Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz wurde im April diesen Jahres - auf ausdrückliche Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales - einstimmig von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, in 2. und 3. Lesung beschlossen. Diese neue Regelung soll zu einer vollumfänglichen Gleichstellung der Beitragsbemessung beitragen.

Wie Sie richtig feststellten, geht dies mit einer Einkommensminderung für bereits pensionierte Pendler einher. Ich habe Verständnis dafür, dass Betroffene diese Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht, kritisch hinterfragen. Jedoch wird mit diesen Maßnahmen dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Renten entsprochen. Die Empfänger von Renten ausländischer - demnach ebenfalls luxemburgischer - Rentenversicherungsträger den Beziehern einer inländischen Rente gleichgestellt werden. Das entspricht den deutschen und europäischen Grundsätzen. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung zu diesen Regelungen hat und wird deshalb auch zukünftig auf europäischer Ebene stattfinden.

Ich hoffe Ihnen damit meine Sichtweise zum Thema hinreichend dargelegt zu haben.

Ich verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen,

Bernhard Kaster, MdB