Frage an Bernhard Kaster von Armin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bernhard Kaster!
Meine Frage gehört zum undurchsichtigen Ausländer und Einwanderungsgesetz, wie auch zu der rigorosen Einwanderungsbegrenzung von A. Merkel und G. Westerwelle, u.a.
Ob Einwanderungs, Ausländer, oder Freizügigkeitsgesetz EU, i.v. m. Art. 6, GG. Niemand gibt eine klare Antwort.
Meine Fragen wurden schon an Sie gesand, allerdings ohne Adressangabe, worauf ich es Ihnen zusäzlich per Mail zugesand hatte, mit verweis auf andere Hilfen, bisher ohne Reaktion.
Da mir diese Frage in der öffentlichkeit wichtig erscheint, denn es betrifft viele Menschen, die von der Ausländerbehörde diskriminiert, schikaniert, gedemütigt und zum Schluß noch als Lügner und Betrüger gekennzeichnet werden. Daß Remonstrationen und Verwaltungsgerichtsprozesse eine Farce zum abschrecken und Abzocken dienen, haben viele schon kennen gelernt, denn an dem Sumpf hängen alle Anwälte, Richter und Gerichte. Einen Erfolg wird der normale Bürger nicht erreichen, außer Hab und Gut zu verlieren, ohne dabei je Menschenrechte zu erfahren.
Meine Frage einfache lautet :
Wenn ein rechtlich verheiratetes Ehepaar, sie Ukrainerin er Deutscher Staatsbürger, im Pass mit Famielienname des Gatten beim Deutschen Konsulat mit Heiratsurkunde in der Hand, um ein Visum bitten, um sofort gemeinsam nach Deutschland in Ihr gemeinsames Heim zu reisen. Was steht dem im Wege? Was gilt wirklich im Art.6, GG. Es ist nur eine einfache Frage und es gibt nur eine klare und kurze Antwort. Die Fragen zu: Wohnung, Einkommen und Sprache stehen nicht zur Debatte, weil sie vorhanden sind.
Mit freundlichen Güßen, A. Spier Sen.
Sehr geehrter Herr Spier,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gespräche zu den Einreiseregularien im Schengenraum. Ich bin froh, dass ich Ihnen und Ihrer Frau bezüglich Ihrer individuellen Visabemühungen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich stets gern an mich wenden.
Für Ihre gemeinsame Zukunft wünsche ich Ihnen beiden alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Kaster