Frage an Bernhard Kaster von Peters M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kaster,
mit Erstaunen habe ich Ihre Antwort vom 22.03.2010 an Herrn Kugler zum Thema Vorratsdatenspeicherung gelesen.
Denn von einer Antwort kann man ja nicht sprechen, da Sie zwar sehr ausführlich auf die Thematik der Vorratsdatenspeicherung eingehen, nicht aber auf die an Sie gerichteten Fragen.
Drei dieser Fragen sind einfache Ja/Nein-Fragen, die Sie nicht beantwortet haben. Zur vierten Frage nehmen Sie überhaupt keinen Bezug.
Ich erlaube mir - da mich die Antworten ebenfalls interessieren würden - die ersten drei Fragen noch einmal neu zu stellen:
Haben Sie im Vorfeld der Abstimmung prüfen lassen, ob die Gesetze dem Grundgesetz widersprechen oder hatten Sie in diesem Punkt keine Zweifel?
Haben Sie im Vorfeld die Bedenken der Datenschützer und Experten wahrgenommen und entsprechend hinterfragt?
Bedauern Sie nun ihr damaliges Abstimmungsverhalten oder würden Sie den Gesetzesentwürfen heute wieder zustimmen?
Das sind doch sehr klare Fragen, ich bitte Sie um eine ebenso klare Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Wie schon in meiner vorhergehenden Antwort geschildert, hat das Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt. Auch die Richter sehen es in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten als notwendigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art.10 GG, und somit als notwendiges Mittel der Strafverfolgung. Daher gab es keinen Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzesvorschlages.
Jeder Gesetzesvorschlag wird im Vorfeld eingehend geprüft und unterschiedliche, mitunter auch kritische Standpunkte werden in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.
Nach wie vor halte ich die gegenwärtige Situation, in der die Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung oder Abwehr von Gefahren gar nicht mehr eingesetzt wird, für falsch. Die Speicherung von Daten soll ein Schutz für den Bürger von Straftaten darstellen. Dies wird durch das Urteil erschwert, in manchen Fällen gar verhindert. So spricht das BKA beispielsweise von einem „erheblichen Ermittlungsdefizit“ durch die fehlende Datenspeicherung. Des Weiteren ist Deutschland auch an europäische Richtlinien gebunden, die eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verlangen.
Aus diesen Gründen würde ich auch in einer erneuten Abstimmung für die Datenspeicherung stimmen, da ich sie für ein notwendiges Mittel zur Straftatvereitelung halte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster