Frage an Bernhard Kaster von Wolfgang F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kaster,
die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch den Bundestag bislang nicht ratifiziert. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden.
Entwürfe für eine Neuregelung (Drucksachen 16/6726, 16/8979, 17/1412) schmoren seit 2007 im Rechtsausschuss, die Entscheidung wird ständig vertagt (zuletzt 17..Juni 09 ) oder Entwürfe ignoriert. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, deren Mitglied Sie ja sind, hat auf eine Stellungnahme sogar verzichtet. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode die notwendige Änderung des § 108 e StGB vorgenommen und die internationalen Antikorruptionskonventionen nun endlich ratifiziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fritz-Birke
Sehr geehrter Herr Fritz-Birke,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.
Die Überlegungen zu einer etwaigen Verschärfung der Abgeordnetenbestechung im Hinblick auf die genannten Konventionen sind noch nicht abgeschlossen. CDU und CSU wollen einen Weg finden, der es ermöglicht, die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu erhalten. Missbrauchsmöglichkeiten strafrechtlicher Instrumentarien für politische Zwecke darf es nicht geben (z.B. massenhafter Anstoß unbegründeter Ermittlungsverfahren in demagogischer Absicht).
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster