Dr. Bernhard Goodwin, SPD
Bernhard Goodwin
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Frage von Fuad H. •

Frage an Bernhard Goodwin von Fuad H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Einige Münchner Aktivisten zum Thema Israel/Palästina unterstützen die gewaltlosen BDS Kamapagne der palästinensischen Zivilgeselschaft zur Beendigung der israelischen Besatzung. Diese Kampagne lehnt sich an der Boykott-Bewegung gegen das damalige Apartheidsregim in Südafrika.
Die Fraktionen der SPD und CSU im Münchner Stadtrat haben beantragt, die BDS-Kampagne als antisemitisch einzustufen. Die Jüdsisch-Palästinensische Dialoggruppe, die ich vor Jahren mit jüdischen Freunden gegründet habe, wird in dem Antrag ausdrücklich erwähnt, weil sie die BDS-Kampagne unterstützt. Nach dem Antrag, dürfen Organisationen und Personen die die BDS-Kampagne unterstützen keine städtische Räume benutzen dürfen und keine Zuschüsse bekommen. Artikel 5 unserer Verfassung garantiert dem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Antrag der SPD/CSU Fraktion ignoriert dieses Grundrecht.
Wie sehen Sie das ??
Mit freundlichen Grüßen
F. H.

Dr. Bernhard Goodwin, SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.

Zuerst einmal möchte ich folgendes feststellen: Obwohl ich kein Volljurist bin, bin ich mir sicher, dass der von Ihnen beschrieben Vorgang nicht den Kern des Artikels 5 Grundgesetz berührt. Ich kann an dieser Stelle keine Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit erkennen. Natürlich kann die Landeshauptstadt München – zum großen Teil – frei entscheiden, wem sie ihre Räume zur Verfügung stellt und wem nicht. Das kann auch jede andere juristische Person, oder auch Sie als Privatperson. Damit verlieren Sie aber nicht das Recht ihre Meinung frei äußern zu können. Die Landeshauptstadt München – oder jede andere Einrichtung – entscheidet nur, dass Sie das nicht in ihren speziellen Räumen tun können. Es steht ihnen weiterhin frei einen anderen Raum anzumieten, oder z.B. auch eine öffentliche Kundgebung anzumelden.

Von daher teile ich nicht Ihre Einschätzung, dass der Antrag von CSU und SPD Sie in Ihren Grundrechten einschränkt. Sollte das trotzdem Ihrer Meinung nach der Fall sein, empfehle ich Ihnen dagegen zu klagen.

Bisher existiert nur der Antrag von CSU und SPD, ein finaler Beschluss steht noch aus und so lange steht auch nicht fest, welche Kriterien dieser für die Vergabe von Räumlichkeiten aufstellt.

Abschließend erlaube ich mir noch eine persönliche Bemerkung. Auf den demokratischen Staat Israel die gleichen Methoden anwenden zu wollen wie beim Apartheidsregime in Südafrika halte ich für verfehlt. Diese undifferenzierte Form der Kritik am staatlichen Handeln der Regierung Israels driftet oftmals in Antisemitismus ab. Das ist gerade deswegen problematisch, weil es ja wirklich berechtigte Kritik gibt. Ich halte zum Beispiel die fortgesetzte Siedlungspolitik im Westjordanland für falsch. Außerdem ist schon bezeichnend, dass diese Kritik häufig alleine steht und etwa der Terror gegen die israelische Bevölkerung nicht erwähnt wird.

Gerade auch bei Teilen der BDS-Kampagne und exponierten Vertretern der Kampagne erkenne ich antisemitische Äußerungen und Überzeugungen. Von daher kann ich die Vorbehalte gegen die BDS-Kampagne durchaus nachvollziehen.

Herzliche Grüße

Bernhard Goodwin