Bernhard Furch
PIRATEN
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Frage von Klaus T. •

Frage an Bernhard Furch von Klaus T. bezüglich Kultur

Medien, Zensur

Sehr geehrte Herr Furch,

die Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung „Kebekus“ im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus meiner Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten.

Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wie sehen Sie die Zensur im WDR........?

Antwort von
PIRATEN

hallo Klaus (Thyes)

aus Gründen der Transparenz: Der Fragesteller ist mir persönlich bekannt. Paragraph 5 Abs 2 des WDR Gesetzes besagt: "Der WDR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten." Ich habe Respekt vor dem Glauben, vertrete aber auch die Meinung, dass die von den Gerichten und Gremien aufgezeigten Wege ausreichen, um wirklich glaubensverachtende auszusortieren und andererseits auch Künstlern eine gewisse Freiheit zu geben. Gerade bei Sendungen hat der Einzelne die Möglichkeit sein Ablehnung durch Nichteinschalten oder Abschalten deutlich zu machen. Diese Möglichkeit hat der Bürger bei Lärmemissionen zB nicht. Ich habe mir das Video angeschaut: www.youtube.com/watch?v=4Y3IWFLFHbk   Man muss die Darbietung nicht mögen. Sie ist handwerklich mE  aber gut gemacht und die drastische Ausdrucksweise ist die der Kunstform "Rap". Möglicherweise hat man erkannt, dass eine Verbot über Gerichte keinerlei Chance gehabt hätte. Möglicherweise hat hat man auch aus der Titanic Angelegenheit gelernt, bei der der Versuch, die Zeitschrift per Gericht zu verbieten dieser zusätzliche Aufmerksamkeit und damit Umsatz gebracht hatte.   Ob hier "Zensur" oder nur "vorauseilender Gehorsam" vorliegt kann ich aus der Distanz nicht beurteilen.   Beides ist jedoch abzulehnen.

Grüsse,

Bernhard Furch